Direkt zum Inhalt
|

Grundsteuer B: Rat beschließt einheitlichen Hebesatz in Höhe von 680. v.H. – Bescheide kommen Mitte Juli

Michael Fark neuer Kämmerer
Bis Ende Juli will Stadtkämmerer Michael Fark die Steuerbescheide zustellen lassen | ©Stadt Bonn
Zahlung für drei Quartale in einer Summe

In seiner Sitzung am 11. Juni 2026 hat der Rat der Stadt Bonn einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B (für alle Immobilien, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt sind) in Höhe von 680 Prozent rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 beschlossen. Eine Differenzierung nach Wohn- und Nicht-Wohnimmobilien erfolgt demnach zurzeit nicht mehr, der Hebesatz gilt bis auf eine weitere Entscheidung auch für die Folgejahre.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 537 v.H.. Die Grundsteuer A, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, wurde auf 543 v.H. festgelegt.

Die Abgabenbescheiden werden voraussichtlich bis Mitte Juli 2026 zugestellt. Das hat zur Folge, dass die Steuer für die ersten drei Quartale des laufenden Jahres Mitte August fällig wird und in einer Summe werden muss.

Der Rat reagierte damit auf vier Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen von Anfang Dezember 2025. Nach Überzeugung des Gerichtes verstoßen differenzierende Grundsteuer B-Hebesätze in den NRW-Großstädten wie Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Die entsprechenden Steuersatzungen der Städte wurden zum Teil für nichtig erklärt, die darauf basierenden Grundsteuerbescheide für rechtswidrig.

Zwischenzeitlich hat auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 10. März 2026 die differenzierende Grundsteuer-Hebesatzsatzung der Stadt Hilden – wenn auch aus anderen Gründen, als das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – für teilnichtig erklärt; und zwar sowohl hinsichtlich des Hebesatzes für die Wohngrundstücke als auch für die Nichtwohngrundstücke.

Wenngleich die Gerichtsurteile noch nicht rechtkräftig sind, sah die Stadtverwaltung ein erhöhtes finanzielles Risiko für die Stadt, sollten die vom Rat im Februar 2025 beschlossenen differenzierten Hebesätze beibehalten werden. Die Verwaltung hatte in Kenntnis dieser Entscheidungen ebenfalls einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B vorgeschlagen. Zur Erreichung des notwendigen Haushaltsansatzes hätte dieser aber bei 732 Prozent liegen müssen. Demgegenüber führt der nun getroffene Ratsbeschluss für die Stadt zu einem erwarteten Einnahmeausfall von jährlich rund acht Millionen Euro.

Zur Erreichung des notwendigen Haushaltsansatzes hätte dieser aber bei 732 Prozent liegen müssen. Demgegenüber führt der nun getroffene Ratsbeschluss für die Stadt zu einem erwarteten Einnahmeausfall von jährlich rund acht Millionen Euro.

Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg kommentierte die Entscheidung als "gerade noch vertretbar". Sie trage dazu bei, das Wohnen für Eigentümer und Mieter nicht noch weiter wesentlich zu verteuern. Hauptgeschäftsführer Gelderblom wies noch einmal darauf hin, dass die privaten Vermieter nicht die Kostentreiber auf dem Wohnungsmarkt seien. Der Hauptanteil der Preissteigerungen – rund 73 Prozent – gehe auf das Konto politischer Entscheidungen: neue Gesetze, Verordnungen und Satzungen auf allen Ebenen. 

Der Fehlbetrag im Haushalt müsse durch Einsparungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

FF/MG