Grundbesitzabgabenbescheide für Benutzungsgebühren zugestellt oder auf dem Postweg
Dieser Tage erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Bonn ihre Grundbesitzabgabenbescheide für 2026. Die Grundsteuer B ist darin nicht enthalten. „Aufgrund jüngster Gerichtsentscheidungen, deren Auswirkungen auf Bonn derzeit noch nicht bewertet werden können, stellt die Stadt Bonn die Festsetzung der Grundsteuer 2026 zunächst zurück“, informiert die Stadtverwaltung in einem Begleitschreiben. „Der aktuelle Abgabenbescheid beinhaltet daher zunächst ausschließlich die Berechnung der Benutzungsgebühren. Die Festsetzung der Grundsteuer wird so bald wie möglich in einem gesonderten Abgabenbescheid möglicherweise im März 2026 nachgeholt werden.“
Auch für die Stadt wird’s teurer
Die zunächst im ersten Quartal fehlenden Grundsteuereinnahmen müssen durch Liquiditätskredite überbrückt werden, wodurch zusätzliche Zinsaufwendungen für die Stadt entstehen.
FF