Fortgeschriebener Mietspiegel der Stadt Bonn tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft
Der Bonner Mietspiegel wird zum 1. Juli 2026 fortgeschrieben und gilt ab diesem Zeitpunkt als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Grundlage ist die Fortschreibung des Bonner Mietspiegels 2024 anhand der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland.
Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg ist in der Mietspiegelkommission vertreten und hat der Fortschreibung durch seine Vertreter Wieland Münch (Vorstand) und Markus Gelderblom (Hauptgeschäftsführer) zugestimmt. "Dieser Vorgang zwei Jahre nach der letzten Haupterhebung im Jahr 2023/24 ist im Grunde nur ein formaler Akt. Er basiert nicht auf einer neuen statistischen Datenerhebung, sondern wird ausschließlich anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland berechnet, der im maßgeblichen Zeitraum 4,4 % betrug", so Gelderblom. Und Münch ergänzt: "Der Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt und trägt damit zur Befriedung zwischen Vermietern und Mietern bei." Der nächste Mietspiegel steht allerdings schon in den Startlöchern: Die Verwaltung wird im Sommer 2026 mit den Vorarbeiten beginnen, damit zum Stichtag 1.10.2027 die neuen Daten erhoben werden können, um den folgenden Mietspiegel dann zum 1.7.2028 veröffentlichen zu können.
Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg wird sich im Erstellungsprozess wie immer intensiv zugunsten der Vermieterinnen und Vermieter und im Sinne eines möglichst rechtssicheren Mietspiegels einbringen.
FF