Förderprogramm für Sanierung von Mietobjekten noch weitgehend unbekannt
Unter dem Motto „Zukunft sichern – Sanierung starten“ hat die Stadt Bonn bereits im letzten Jahr ein Förderprogramm für Mietobjekte aufgelegt, mit der die Bestandssanierung durch den Eigentümer unterstützt werden soll.
Erstaunlich: Die Nachfrage ist schwach, das Programm weitgehend unbekannt. Wie die Stadtverwaltung Haus & Grund aktuell mitteilt, sind seit August 2025 erst 19 Anträge eingereicht worden. Hiervon zwölf im Jahr 2025 und sieben im Jahr 2026.
Und das trotz üppiger Förderhöhen. Die nämlich reichen von 5.500 bis 25.150 Euro. Die meisten Anträge betreffen den Heizungstausch und damit den Einbau einer Wärmepumpe. Aber auch Außenwanddämmungen und Dachsanierungen wurden beantragt. Bisher musste ein Antrag abgelehnt werden, da sich die beantragte Maßnahme nur auf den selbstgenutzten Wohnbereich bezog. Ein vorrangiges Ziel des Förderprogramms ist es aber, Eigentümer bei der Sanierung ihrer vermieteten Wohnungen zu unterstützen, um Mieter zu entlasten.
Die Nachfrage hinsichtlich des Förderprogramms für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung ist bislang auf einem moderaten Niveau. Das liegt nach Einschätzung der Stadt einerseits an der eingeschränkten Zielgruppe und der Komplexität bei der Sanierung von vermietetem Wohnraum. Andererseits gibt es aber auch Verunsicherung hinsichtlich der seitens der Bundesregierung angekündigten Änderung des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Aktuell hat die Bundesregierung die Eckdaten für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt, dessen Inkrafttreten für den 1.7.2026 vorgesehen ist.
Die Förderrichtlinie für das Förderprogramm Sanierung ist gemäß Beschlusslage des Stadtrates nicht auf Dauer gültig, sondern befristet bis zum 31.12.2026 in Kraft. Wer Förderung haben möchte, sollte sich beeilen.
FF