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Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht 2025 mit 21,4 Milliarden Euro neuen Höchstwert

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Hauptsitz des Statistischen Bundesamtes in Frankfurt am Main | ©destatis
2025 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 21,4 Milliarden Euro festgesetzt. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 60,8 % und ein neuer Höchstwert. 

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist der starke Anstieg vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die festgesetzte Steuer bei großen Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro deutlich mehr als verdoppelt hat (+146,8 %). Die Statistik gibt ausschließlich Informationen über Vermögensübergänge, für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Die meisten Vermögensübergänge liegen innerhalb der Freibeträge. Diese sind in der Regel nicht steuerpflichtig und damit nicht in der Statistik enthalten.

Wieviel Vermögen wurden verschenkt oder vererbt?

Durch Erbschaften und Vermächtnisse wurde 2025 Vermögen in Höhe von 77,9 Milliarden Euro (+18,1 % zum Vorjahr) übertragen. Hier erhöhten sich insbesondere Anteile an Kapitalgesellschaften um 71,8 % auf 3,2 Milliarden Euro. Des Weiteren wurden 33,0 Milliarden Euro Grundvermögen (+20,3 %), 36,6 Milliarden Euro restliches übriges Vermögen (+17,1 %) und 0,6 Milliarden Euro land- und forstwirtschaftliches Vermögen (+11,7 %) übertragen.

Die Vermögensübertragungen durch Schenkungen sind 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 28,7 % auf 63,2 Milliarden Euro gestiegen und übertrafen damit nach einem Rückgang im Jahr 2024 wieder das Niveau von 2023.

FF