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Etat steigt – mehr Geld für Wohngeld, sozialen Wohnungsbau und Kommunen

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Bundestag Berlin
Bundestag in Berlin | (c) istock
  • Der Bundeshaushalt 2026 wächst im Bereich Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erneut.

  • Besonders das Wohngeld, der soziale Wohnungsbau und Programme zur kommunalen Infrastruktur erhalten zusätzliche Mittel.

  • Die Finanzierung erfolgt teilweise durch Umschichtungen, etwa durch die Streichung geplanter Modellvorhaben.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Bereinigungssitzung den Etat für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für 2026 beschlossen. Der Einzelplan 25 wächst auf ein Gesamtvolumen von rund 13 Milliarden Euro. Die regulären Ausgaben liegen bei rund 7,7 Milliarden Euro, die Verpflichtungsermächtigungen bei rund 5,2 Milliarden Euro. Zusätzliche Mittel kommen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK).

Beim Wohngeld erhöht der Haushaltsausschuss den Ansatz auf 2,4 Milliarden Euro, also 160 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Finanziert wird dies unter anderem durch die Streichung des Titels „Modellvorhaben innovative Sport- und Bewegungsräume“.

Soziales Wohnen und Stadtentwicklung

Für den sozialen Wohnungsbau stehen 2026 insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung (2025: 3,5 Milliarden Euro). Die Bundesregierung setzt darauf, den Bauüberhang abzubauen: 800 Millionen Euro fließen in die Aktivierung bereits genehmigter, aber noch nicht realisierter Projekte (EH55-Standard).

Die Städtebauförderung wird 2026 deutlich angehoben – von 790 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro. Ergänzend stehen 580 Millionen Euro für die Sanierung von Sportstätten und Schwimmbädern bereit.

Kurzeinschätzung von Haus & Grund

Die erneute Ausweitung des BMWSB-Haushalts zeigt politischen Willen, vor allem sozialen Wohnungsbau und kommunale Infrastruktur zu stärken. Allerdings fehlen weiterhin strukturelle Antworten auf die zentralen Probleme: hohe Baukosten, belastende Regulatorik und mangelnde private Investitionsanreize. Höhere Fördervolumina können nur dann wirksam werden, wenn sie unbürokratisch, marktnah und investitionsfreundlich ausgestaltet werden.

MG

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