Direkt zum Inhalt
|

Erbenfreundliches Urteil zur Erbschaftsteuer

Bild
Themenbild bundesfinanzhof_richterstuhl
Der Bundesfinanzhof hat geurteilt | ©Bundesfinanzhof/Andreas Focke
Erbe und doch nichts geerbt, weil das Erbe wirtschaftlich wertlos ist? Wenn dann auch noch Erbschaftsteuer auf "nichts" zu zahlen ist, wird es besonders ärgerlich. Das kann passieren, wenn wie in diesem Fall zunächst ein falscher Erbschein ausgestellt wurde, weil ein Testament nicht bekannt war, die Scheinerben die Vermögenswerte dann schnell verbraucht haben und für Regress nicht zur Verfügung stehen. Damit war zum Erbfall-Stichtag zwar Vermögen da und damit formal auch eine Erbschaftsteuer fällig. Für den eigentlichen Erben war aber dann nichts mehr übrig.

Der Bundesfinanzhof entlastete den Erben in einem am 18.6.26 veröffentlichten Urteil von der Steuer. Er sah die Festsetzung der Erbschaftsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen ausnahmsweise als unbillig an, wenn der Erbe zwar den Wert des Nachlasses am Stichtag zu versteuern hat, ihn jedoch kein Verschulden daran trifft, dass er trotz des Erwerbs von Todes wegen letztendlich nicht bereichert ist.

Dafür hat der Erbe aber, so das Gericht, zum einen darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen, dass er alles in seiner Macht Stehende getan hat, um den am Besteuerungsstichtag vorhandenen Nachlass zu sichern. Außerdem hat er darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen, dass er etwaige Ersatzansprüche geltend gemacht hat oder die Geltendmachung solcher Ansprüche wegen Vermögenslosigkeit des Ersatzverpflichteten von vornherein aussichtslos war. 

Sibylle Barent