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Bundesweiter Mietendeckel laut Gutachten verfassungsgemäß

Prof Thorsten Kingreen
Prof. Thorsten Kingreen | ©Uni Regensburg/Sebastian Fricke

Ein bundesweiter Mietendeckel, der zunächst die Mieten einfriert und später bundesweit Obergrenzen festsetzt, soll angeblich mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar sein. Auch die Absenkung überhöhter Mieten sei möglich und machbar. Zu diesen Ergebnissen kommt ein Rechtsgutachten von Prof. Thorsten Kingreen von der Uni Regensburg im Auftrage der Linken-Bundestagsfraktion. Bei der Ausgestaltung und bei Eingriffen in das Eigentum (Art. 14 GG) habe der Gesetzgeber einen sehr weiten Gestaltungsspielraum, den er auch dazu nutzen könne, "eine gesellschaftspolitische nicht erwünschte Gentrifizierung und Segregation zu verhindern", heißt es darin. 

Eine Grenze sei zwar die Privatnützigkeit des Eigentums, "die aber nur überschritten wird, wenn gesetzliche Regelungen dazu führen, dass Vermieter mit Verlust vermieten müssten", aber jedenfalls nicht, solange sie Kosten decken könnten und wirtschaftlich nicht in ihrer Existenz gefährdet würden. Mieter seien besonders schutzwürdig, weil sie "auf Wohnraum existentiell angewiesen" seien. Das Gutachten flankiert einen Gesetzentwurf der Linken, der u.a. einen sofortigen Mietenstopp in "angespannten Wohnungsmärkten" vorsieht.

Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg meint: 
Der mit dem Gutachten beauftragte Prof. Thorsten Kingreen lag bereits 2020 bei der Prüfung des damaligen Berliner Mietendeckels daneben, den das Bundesverfassungsgericht bekanntlich wenig später wieder als verfassungswidrig einkassierte. Das aktuelle Gutachten - beauftragt durch die Linksfraktion im Deutschen Bundestag - prüft zudem die Rückwirkung/Absenkung bestehender Mieten nur oberflächlich. Haus & Grund hält einen bundesweiten Mietendeckel unverändert für verfassungswidrig. 

MG