Bundesverkehrsministerium startet Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ für E Autos
Anträge ab sofort bis 10. November 2026 möglich
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) startet ein neues Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Ziel ist es, den Zugang zu Lademöglichkeiten von E-Autos für die Bewohnerinnen und Bewohner der rund 20 Mio. Wohnungen in Mehrparteienhäusern zu verbessern. Zu diesen Wohnungen gehören ca. 9 Mio. Stellplätze. Ein Großteil davon ist noch nicht mit Ladeinfrastruktur ausgestattet – das Potenzial für den Ausbau von Ladeinfrastruktur ist erheblich.
Anschaffung und Installation
Gefördert werden sowohl die Anschaffung als auch die Installation privater Ladeinfrastruktur, z.B. Wallboxen einschließlich der erforderlichen technischen Komponenten. Auch Netzanschlüsse und notwendige bauliche Maßnahmen sind förderfähig.
Anträge können seit dem 15. April 2026, gestellt werden. Möglich ist das bis zum 10. November 2026.
Eckpunkte der Förderung
Das Förderprogramm stellt ein Gesamtvolumen von bis zu 500 Mio. Euro bereit. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt bzw. mindestens 6 Stellplätze elektrifiziert werden.
Wer kann Anträge stellen?
Privateigentümer von vermietetem Wohneigentum, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand.
Die Anträge der ersten beiden Gruppen werden unmittelbar nach Antragseingang bearbeitet, die Förderung erfolgt nach Bewilligung als Festbetrag.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt: maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox, maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt. Bidirektionales Laden ermöglicht es Elektrofahrzeugen, Strom sowohl zu empfangen als auch zurück ins Netz oder an andere Geräte abzugeben, was zahlreiche Vorteile für Haushalte und das Energiesystem bietet.
Weitere Informationen und Antragstellung
Das Förderprogramm setzt Maßnahme 3 („Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“) des im November 2025 beschlossenen „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ um.
Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über ein digitales Antragsportal.
WEGweiser für Wohnungseigentümergemeinschaften
Für sie hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur vor kurzem im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums einen neuen Leitfaden zur Umsetzung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern veröffentlicht. Der „WEGweiser“ richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften und unterstützt sie gezielt dabei, sich auf das Förderprogramm vorzubereiten.
FF