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Bundesregierung: Fortsetzung der Heizungsförderung

Erdbohrung
Themenbild Erdbohrung für Wärmepumpe | ©Friedel Frechen
Die Bundesregierung setzt die Heizungsförderung durch die kfW-Bank fort. Nach Mitteilung der Bank an Haus & Grund aktuell, wird die Förderung „unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fortgesetzt. Ziel ist es, den Energieverbrauch und die CO2-Emmissionen im Gebäudesektor zu senken.“

Die KfW ist weiterhin für die Heizungsförderung zuständig.

Kundinnen und Kunden mit antragsreifen Investitionsvorhaben können bis einschließlich 20. Juli 2026 bis 20:00 Uhr noch Förderzusagen zu den bisherigen Förderbedingungen erhalten.

Voraussetzung für die Antragsreife und damit Förderung zu alten Bedingungen ist eine gültige „Bestätigung zum Antrag“, die vom Energieberater bzw. Fachunternehmen über einen Login bei der dena bis zum 8. Juli 2026 erstellt und beantragt werden musste.

Die Stellung von Förderanträgen mit einer bereits vorliegenden und gültigen „Bestätigung zum Antrag“ war und ist für Kundinnen und Kunden über das Portal Meine KfW.de weiterhin durchgängig möglich.

Für wen gelten die neuen Bedingungen?

Für Investitionsvorhaben, für die bis zum 8. Juli 2026 noch keine gültige „Bestätigung zum Antrag“ vorlag, gelten die neuen Fördebedingungen.

Alle bislang geförderten Heizungssysteme sind weiterhin förderfähig.

FF