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Bundesjustizministerin Hubig will Mietern Einbau von Klimaanlagen erleichtern

BMin_Hubig Porträt Foto Bundesregierun
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig | ©Bundesjustizministerium
Haus & Grund skeptisch

Bislang haben Mieter keinen gesetzlichen Anspruch darauf, eine Klimaanlage in der Wohnung einbauen zu dürfen. Bundesjustizministerin Hubig sprach sich dafür aus, das zu ändern. Es brauche "praktikable Regelungen" für beide Seiten. Haus & Grund ist skeptisch. Eingriffe in das Eigentum gegen den Willen des Eigentümers widerspreche der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.

Die Sozialdemokratin bringt Gesetzesänderungen ins Gespräch, um Mietern den Einbau von Klimaanlagen und Sonnenblenden zu erleichtern. Auch die "klassische Rechtspolitik" könne einen Beitrag zum Hitzeschutz leisten, sagte sie.  Sie denke insbesondere an das Mietrecht und könne sich vorstellen, Mieterinnen und Mietern zu erleichtern, ihre Wohnungen mit Klimaanlagen oder Sonnenblenden auszustatten. Derzeit gebe es Hindernisse:. "Wenn Hitzeschutz mit baulichen Veränderungen an der Wohnung verbunden ist, ist das bislang gar nicht so einfach." Es müssten per Gesetz "für beide Seiten (Vermieter und Mieter) klare und praktikable Regelungen" geschaffen werden. Bisher haben Mieter in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf den Einbau fest installierter Klimaanlagen oder außenliegender Verschattungen. Für entsprechende bauliche Veränderungen ist in der Regel die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Welche Änderungen Hubig vorschweben sagte sie nicht. 

Die Justizministerin sprach sich zudem für eine Verankerung der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz aus. "Ein besserer Schutz vor den Folgen des Klimawandels muss insgesamt zu einem Schwerpunktthema der Politik werden", forderte sie. Dies sei auch "eine Frage der sozialen Gerechtigkeit", weil die Folgen des Klimawandels nicht alle Menschen gleich beträfen: "Alte Menschen, Kinder, vulnerable Personen und arme Menschen leiden besonders stark unter Hitzewellen."

FF