Bonn beantragt Teilnahme am NRW-Altschuldenentlastungsprogramm – Antwort steht aus

Hat Bonn Chancen auf 240 Mio. Liquiditätszuschuss?
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 7. Juli 2025 beschlossen, dass Bonn als antragsberechtigte Kommune einen Antrag auf Teilnahme am Entschuldungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen stellen wird. Ziel ist es, einen Teil der hohen Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten, die zur Sicherung der kommunalen Liquidität aufgenommen wurden, durch das Land übernehmen zu lassen.
Grundlage hierfür bildet das neue Altschuldenentlastungsgesetz des Landes NRW. Dieses Gesetz ermöglicht es hoch verschuldeten Kommunen, bis zu 50 Prozent ihrer übermäßigen Liquiditätskredite auf das Land zu übertragen. Damit sollen die finanziellen Belastungen langfristig reduziert werden. Nach aktuellem Stand könnte das Land Nordrhein-Westfalen durch das Programm bis zu 41,2 Prozent der Bonner Schulden übernehmen. Das entspräche einer Entlastung von rund 240 Millionen Euro für die Stadt. Damit wäre auch eine jährliche Zinsersparnis von etwa fünf bis sechs Millionen Euro verbunden. Die endgültige Beteiligungsquote des Landes steht jedoch noch nicht fest und kann sich im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch ändern.
Der formale Antrag auf Schuldenübernahme wird nach Ratsbeschluss nun durch die Stadtverwaltung bei der NRW. Bank eingereicht. Der Antrag beinhaltet den Ratsbeschluss, den Jahresabschluss 2023 sowie den entsprechenden Prüfungsbericht. Da das Gesetz straffe Fristen für die Antragstellung vorsieht, hat der Rat den Beschluss vorsorglich gefasst, um eine fristgerechte Teilnahme sicherzustellen.
Mit der möglichen Entlastung aus dem Landesprogramm wäre zudem der Weg frei für eine weitere Entlastung durch den Bund, sofern die laufenden Gespräche zwischen Bund und Land zu einer gemeinsamen Lösung führen.
FF