Beherbergungs- und Zweitwohnungssteuersätze steigen zum 1. Januar 2026
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Übernachten wird teurer | ©istock
Zum 1. Januar 2026 wird in Bonn sowohl der Steuersatz für die Zweitwohnungssteuer als auch für die Beherbergungssteuer steigen. Nachdem der Rat im März 2025 die Anhebung grundsätzlich beschlossen hatte, stimmte er am 3. Juli 2025 den notwendigen Satzungsänderungen zu.
Der Steuersatz bei der Beherbergungssteuer erhöht sich im kommenden Jahr von sechs auf sieben Prozent vom für die Beherbergung aufgewendeten Betrag (einschließlich Umsatzsteuer). Diese Steuer haben alle zu entrichten, die in Bonn entgeltlich in einem Beherbergungsbetrieb eine Übernachtungsmöglichkeit in Anspruch nehmen.
Der Steuersatz für die Zweitwohnungssteuer wird von derzeit 13 auf 15 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete angehoben. Diese Steuer haben alle zu entrichten, die in Bonn eine Nebenwohnung innehaben.
FF