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Asiatische Hornisse weit verbreitet

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So sehen ungebetene Gäste aus. Die Asiatische Hornisse ©stadtbienen.org.
So sehen ungebetene Gäste aus. Die Asiatische Hornisse | ©stadtbienen.org
Grundstückseigentümer müssen selbst aktiv werden

Bundesumweltministerium (BMUKN) hat die invasive, gebietsfremde Asiatische Hornisse Ende März 2025 in Deutschland als „weit verbreitet“ eingestuft. Durch diese Einstufung endet für die Länder und Kommunen die bisher bestehende Pflicht zur Beseitigung aller Nester. Die geht nun auf die Grundstückseigentümer über. Nester sind für Menschen gefährlich, die Hornisse selbst stellt für Bienenvölker eine tödliche Gefahr dar.

Jetzt gilt die Regelung, dass nur noch im Einzelfall Nestentfernungen durch die zuständige Naturschutzbehörde beauftragt und bezahlt werden. Nämlich dann, wenn das Nest nachweislich eine Gefahr für die biologische Vielfalt darstellt oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, zum Beispiel im Bereich einer Schule, einer Bushaltestelle oder auf einem Friedhof.

Fachleute beauftragen

Betroffene, die ein Nest der Asiatischen Hornisse auf ihrem Grundstück entdecken, müssen die Nestentfernung durch Fachleute auf eigene Kosten beauftragen. Die Stadt Bonn weist ausdrücklich darauf hin, dass fachfremde Personen Nester der Asiatischen Hornisse nicht selbst entfernen sollten. Bereits geringe Störungen können dazu führen, dass die Tiere in Alarm versetzt werden. Das Nest wird dann aggressiv im Schwarm verteidigt. Werden Personen als Konsequenz mehrfach gestochen, so kann das Gift unter Umständen systemisch-toxische Wirkungen auslösen und zu Muskel- und Organschäden führen.

Weitere Dokumentation mit Fotobeleg nötig

Aufgrund der Gefahr, die von einem Nest der Asiatischen Hornisse ausgehen kann, sind Bürgerinnen und Bürger weiterhin aufgerufen, Einzelnachweise und Nester der Asiatischen Hornisse im Neobiota-Portal des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) zu melden. Es werden nur Meldungen mit Fotobeleg und Standortdaten berücksichtigt. Zudem können weiterhin Nester bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bonn gemeldet werden per E-Mail an naturschutz@bonn.de. Um Falschmeldungen auszuschließen sind auch hier Fotobelege notwendig.

FF