Direkt zum Inhalt

Abflussmessungen im Bonner Kanalnetz

Bild
Kanäle
Kanäle müssen sich regelmäßig Abflussmessungen unterziehen | ©Bundesstadt Bonn
Hausanschlüsse können betroffen sein

Zwischen dem 1. September und 10. Oktober 2025 lässt das Tiefbauamt der Stadt Bonn wieder gesetzlich vorgeschriebene Abflussmessungen im Bonner Kanalnetz ausführen.

Das Land NRW hat die Stadt Bonn wie jede andere Kommune verpflichtet, diese so genannten Kalibrierungen regelmäßig vorzunehmen. Daher werden in dem genannten Zeitraum erneut in verschiedenen Straßen im Bonner Stadtgebiet Abwasserleitungen, Regenrückhaltebecken und Stauraumkanäle eingestaut. Folgende Bereiche sind vorgesehen: Melbweg (Ippendorf/Stadtbezirk Bonn), Saalestraße (Ippendorf/Stadtbezirk Bonn), Auf dem Oelsfeld (Mehlem/Stadtbezirk Bad Godesberg), Südunterführung (Bonn-Zentrum), Rastenweg (Ramersdorf/Stadtbezirk Beuel) und Friedrich-Wilhelm-Straße (Gronau/Stadtbezirk Bonn).

Rückstau möglich

Die Stadtverwaltung weist Hauseigentümer darauf hin, dass es aufgrund der Kalibrierung zu einem Rückstau im angeschlossenen Kanalsystem kommt. Dies entspricht dem normalen Betriebszustand eines Kanalnetzes bei starken Regenfällen. Bei ausreichender Sicherung des Kellers oder tiefer liegender Räume vor Rückstau aus dem Kanalnetz ist ein Eindringen von Wasser jedoch nicht möglich.

 Sicherungspflicht liegt beim Eigentümer

Da die Schäden bei Kellerüberflutungen beträchtlich sein könnten, sind die Hauseigentümer*innen nach § 14 Abs. 3 der städtischen Entwässerungssatzung grundsätzlich dazu verpflichtet, alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (Straßen- oder Geländeoberkante) zu sichern. Sofern ein Haus nicht über entsprechende Schutzvorrichtungen verfügt, rät die Stadt, sich an ein örtliches Sanitärfachunternehmen zu wenden. Dort ist zu erfahren, wie man sich wirkungsvoll gegen Rückstau aus dem Kanalnetz schützen kann oder ob vorhandene Einrichtungen unzureichend sind.

FF