Ab 1. September Abgabe von Elektrokleingeräten bei Verwaltung nicht mehr möglich
Erhöhte Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Batterien
Ab dem 1. September 2025 stellt die Stadtverwaltung in ihren Verwaltungsgebäuden die Annahme von Elektrokleingeräten ein. Die Entscheidung, die Roten Tonnen nicht mehr für die Abgabe bereitzustellen, ist aufgrund der erhöhten Brandgefahr getroffen worden, insbesondere durch die in zahlreichen Gegenständen enthaltenen Lithium-Ionen-Batterien.
Durch falsche Entsorgung dieser Akkus bzw. Geräte, in denen diese verbaut sind, entstehen deutschlandweit immer wieder Brände. Die Entsorgung der Akkus in den Roten Tonnen ist nicht zulässig, kommt aber leider regelmäßig in den Behältern der Stadt Bonn vor. Die Stadtverwaltung kann nicht jeden Einwurf kontrollieren und muss an dieser Stelle wegen der hohen Brandgefahr vom Angebot der Roten Tonnen in den städtischen Gebäuden Abstand nehmen.
Elektrokleingeräte können kostenfrei bei den Wertstoffhöfen von Bonnorange abgegeben werden. Elektrogroßgeräte werden auf Antrag von Bonnorange abgeholt. Weitere Informationen dazu gibt es auf den Internetseiten von Bonnorange unter www.bonnorange.de.
Handel zur Rücknahme verpflichtet
Darüber hinaus verpflichtet das Elektrogesetz den Handel für Elektrogeräte zur Rücknahme von Altgeräten. Das gilt bei einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektrogeräte müssen Altgeräte kostenlos genommen werden, entweder im Rahmen einer 1:1-Rücknahme (Neukauf eines gleichen Geräts) oder einer 0:1-Rücknahme (bis zu drei kleine Geräte ohne Neukauf). Online-Händler sind ebenfalls zur Rücknahme verpflichtet und müssen Kunden bereits beim Kauf über die Rückgabemöglichkeiten informieren.
FF