A59: Ersatzneubau der Autobahnbrücke bei Bonn-Geislar muss neu geplant werden
Gepennt oder schlecht geplant: Die Pannen der Autobahn GmbH des Bundes
Genehmigungsverfahren mit dem Eisenbahnbundesamt und der DB InfraGo AG verhindert eine schnellere Fertigstellung des Ersatzneubaus der Autobahnbrücke A59 über die DB-Gleise der Strecke 2324 (Köln-Koblenz) bei Bonn-Geislar. Geplant war, die neue Brücke bereits in den Sommerferien 2026 unter sechswöchiger Vollsperrung der A59 einzuschieben. Die Autobahn GmbH muss nun konventionell neu planen.
Die Brücke befindet sich auf der A59 zwischen dem Autobahndreieck Bonn-Nordost und der Anschlussstelle (AS) Bonn-Vilich. Hier plant die Autobahn GmbH einen Ersatzneubau für die Bestandsbrücke A59 über die DB-Gleise der Strecke 2324 (Köln-Koblenz). Die vorläufige Restnutzungsdauer des Bauwerkes ist nach statischer Berechnung für 2030 ermittelt.
Nach bisherigen Planungen hatte die Autobahn GmbH den Versuch unternommen, den Ersatzneubau vorzuziehen. Grund dafür war die gemeinsame Nutzung der in diesem Bereich von der Deutschen Bahn (DB) InfraGO AG vorgesehenen Generalsanierung im zweiten Halbjahr 2026 (10.07. -11.12.2026).
Gemeinsam mit der DB InfraGo AG hat sich zum Abschluss der Bauvorbereitungen gezeigt, dass für eine notwendige Gleisanpassung, entgegen der ursprünglich geplanten Vorgehensweise, ein förmliches baurechtliches Verfahren erforderlich ist. Durch dieses Rechtsverfahren konnten die geplanten kurzen Bauzeiten nicht mehr eingehalten werden. Der Bau der Brücke kann daher nicht im Zeitfenster des S13-Projektes und auch nicht vor der Fertigstellung der Generalsanierung erfolgen.
Aus diesem Grund muss die Bauwerksplanung seitens der Autobahn GmbH auf die neue Rechtssituation angepasst und ein Baurechtsverfahren durchgeführt werden. Größere Eingriffe in die Bahnbereiche sollen minimiert werden. Da der Verkehr auf der A59 ebenso aufrechterhalten werden muss, sind Behelfsumfahrungen über die vier Bahngleise einzurichten.
Aufgrund der neuen Planung sowie einer gewünschten Baufreiheit ohne Zwangspausen nach Abschluss der Generalsanierung kann der Ersatzneubau frühestens ab 2030 erfolgen. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit werden daher weitere Bauwerksuntersuchungen, zusätzliche statische Berechnungen und Sonderprüfungen erforderlich werden. Die ursprünglich geplante Vollsperrung der A59 in den Sommerferien 2026 entfällt damit.
FF