Was beim Mieterwechsel lt. Stadtwerke zu beachten ist
Kosten vermeiden
Lippische Stadtwerke warnen: Mieter müssen rechtzeitig Umzug melden - hohe Kosten drohen - Gesetzesänderung
Wer umzieht oder einen Eigentümerwechsel plant, sollte künftig auch die Energieversorgung rechtzeitig im Blick haben. Denn ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben: Die Stadtwerke Bad Salzuflen, Detmold, Oerlinghausen und Lemgo machen gemeinsam darauf aufmerksam, dass nachträgliche Wechsel oder Ummeldungen beim Stromanbieter dann nicht mehr möglich seien.
Konkret bedeute das: Stromlieferverträge können ab dem 6. Juni ausschließlich für die Zukunft abgeschlossen oder beendet werden – dies wird ebenso für Gas gelten.
Damit Umzüge reibungslos verlaufen, sollte die An- und Abmeldung der Zähler mindestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe bei den Stadtwerken eingehen – ganz gleich, ob es sich um einen Mieterwechsel, Eigentümerwechsel oder einen Leerstandhandelt“, schreiben die Werke in einer Pressemitteilung. Auch die Zähler für Wärme oder Wasser könnten dann schon mit genannt werden.
Wer seinen Umzug nicht rechtzeitig mitteilt, riskiere, weiterhin für Verbräuche am bisherigen Standort verantwortlich zu sein. Denn bleibt ein Anschluss auf den eigenen Namen angemeldet, laufen die Verträge weiter – auch wenn dort bereits andere Personen wohnen und Energie nutzen.
Informieren Sie sich als Vermieter bei Ihren Stadtwerken auf der Internetseite, was zu beachten ist.