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Zweck und Ziele unseres Vereins

Der Verein bezweckt unter Ausschluss von Erwerbsinteressen die gemeinschaftliche Wahrung der örtlichen Belange des Haus und Grundbesitzer. Ihm ob liegt es namentlich seine Mitglieder zu belehren, zu beraten und in jeder möglichen Weise zu unterstützen. Er unterhält zu diesem Zweck entsprechende Einrichtungen.

 

Auszug Paragraph 2 der Vereinssatzung:

Der Besitz einer Immobilie darf keine so große finanzielle Belastung werden, dass Erhalt und Modernisierung kaum noch machbar ist und die eigene Immobilie als Gebrauchswert, Beitrag zur Altersversorgung und Wertanlage in Frage gestellt wird.

 

Die einzelnen Ziele, die unser Verein im Interesse der Mitglieder vertritt, sind, ohne eine Wertigkeit durch die Reihenfolge vorzunehmen

  • Abschaffung aller Beiträge zur Finanzierung von Straßenausbau, Straßenbeleuchtung Wasser- und Abwasseranlagen die von kommunaler Seite an die Grundstückseigentümer entweder insgesamt, straßenweise oder auch jährlich wiederkehrend erhoben werden
  • Reduzierung der Steuerbelastung auf die Immobilie, die die Erbschaftssteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer und z.T. die Mehrwertsteuer umfasst
  • Bildung eines Gegenpols gegenüber der Monopole der Energieversorgung, der Müllbeseitigung u.a. zum Beispiel keine Bezahlung/Vorfinanzierung von Gebühren durch Eigentümer für eventuelle Mieter
  • Schadensersatz und Bestrafung der Verursacher bei mutwilliger oder fahrlässiger Zerstörung, Vandalismus und Graffiti an privaten Eigentum
  • Hilfe und Unterstützung bei der Vermietung, die durch eine sehr komplizierte Gesetzgebung, durch die Bevölkerungsentwicklung und durch negative Zeiterscheinungen wie Mietnomaden usw. ein immer größeres Risiko bedeutet 
  • Beratung bei Modernisierung und Energieeinsparung einer Immobilie, über mögliche Fördermöglichkeiten und erfolgreiche Wege zum Erhalt bzw. Wertsteigerung einer Immobilie oder eines Grundstücks, bzw. bei der Anschaffung einer eigenen Immobilie
  • Hilfe und Unterstützung bei der Senkung laufender Kosten durch Rahmenverträge mit Versicherungen, Energieversorgern und anderen Berufsgruppen/Firmen die im Lebenszyklus eines Gebäudes immer oder ab und zu benötigt werden
  • Beratung der Mitglieder im Immobilienrecht, Mietrecht, Baurecht Steuerrecht, Nachbarrecht, Verwaltungsrecht u.v.m
  • Serviceleistung die Nebenkosten Abrechnungen, Mietverträgen, Bonitätsabfragen, Forderungsmanagement, Energieberatung, Beate Ermittlung, Erwerb und Verkauf von Mobilien und Schadensbegutachtungen.

 

Unsere Position zum privaten Grundeigentum beruht auf dem Artikel 14 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Der Eigentümer einer Immobilie oder der Eigentümer von Grund und Boden muss die Chance haben, durch gerechte kostendeckende Mieten beziehungsweise Pacht unter Einschluss einer vernünftigen Kapitalrendite sein Eigentum finanziell erhalten und modernisieren zu können.

Die einzelnen Ziele werden durch konkrete Serviceleistungen unter der Seite“ Angebote“ untersetzt bzw. es wird erläutert, wie durch die verschiedensten Leistungen diesen Zielen entsprochen werden kann.

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