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Eigentumswohnungen

Standpunkte

Standpunkte unseres Vereins, die sich aus unserem Vereinszweck und den Vereinszielen ableiten sind folgende:

Der Schutz und Erhalt des privaten Eigentums ist im Grundgesetz garantiert und muss auf allen gesellschaftlichen Ebenen konsequent verfolgt und verteidigt werden. Auf die einzelnen Ebenen bezogen lassen sich daraus folgende Standpunkte ableiten:

  • Die Grundsteuer ist laut Gesetz für den Neubau und die Instandhaltung von Straßen und öffentlichen Einrichtungen zu verwenden, eine Doppelabgabe durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird abgelehnt. Der Abzug von staatlichen Fördermitteln die der Steuerzahler letztlich aufgebracht hat, muss bei der Beitragsermittlung vorher von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden.
  • Der angebliche, tatsächliche Vorteil für ein Grundstück durch die Herstellung und Neuerrichtung einer Straße ist nach über 100 Jahren urbaner Entwicklung sehr zweifelhaft. Durch die zwangsläufige Zunahme am öffentlichen und Durchgangsverkehr auf neuen Straßen mit allen seinen negativen Folgen, wie verstärkter Lärm, Abgasen/Schmutz und einer erhöhten Unfallgefahr ist selten ein geldwerter Vorteil vorhanden und es soll deswegen auf eine Beitragsfinanzierung verzichtet werden.
  • Arbeitslosigkeit und Hartz IV darf nicht zu einem Zwangsverkauf von Grundstücken und Immobilien werden.
  • Kommunen und deren Wohnungsgesellschaften wurden seit 1990 in verschiedenster Art und Weise bei der Entschuldung unterstützt bzw. gefördert. Bei der derzeitigen Stadt- und Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundenen schwierigen Lage der Innenstädte und Gemeindeansiedlungen ist eine staatliche Förderung und Unterstützung von privaten Immobilien unerlässlich.
  • Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter muss ausgeglichen sein. Dies gilt bei der Rechtsprechung genauso wie bei der Durchsetzung von Ansprüchen entstehend aus viele Nutzung, Vandalismus oder Mietnomadentum. 
  • Nebenkosten dürfen nicht zu hoch werden, dass sie die normale Miete drücken. Eine gesetzlich bestimmte Vorauszahlung von Kosten für kommunale Gebühren für Mieter und damit die Übernahme des Finanzrisiko (Gebühren für Müll, Wasser und Abwasser) ist abzulehnen. Der in der letzten Zeit rasant ansteigenden Erhöhung von Energiekosten durch die Energiekartelle ist aktiv gegenzuwirken und der Markt für alle freizugeben. Die Mehrfachbesteuerung der Energie ist zu reduzieren bzw. abzuschaffen.
  • Den Pflichtaufgaben der Gemeinde und Kommunen wie Wasserversorgung, Abwasser- und Müllentsorgung durch Zweckverbände und deren Gebühren sind in geeigneter Weise durch private Entsorgungseinrichtungen zu ergänzen um eine marktgerechte Kostenstruktur zu erhalten. Der Anschlusszwang soll aufgehoben werden, wenn vernünftige und gleichwertige Alternativen vorhanden/angeboten sind. 
  • Bei den verschiedensten städtischen Aufgaben und Pflichten sind die Interessen der Haus – und Grund Eigentümer und Dieter Gemeinde gleich. Hier muss ein Informationsaustausch und eine Abstimmung zwischen allen Gruppen erfolgen um effektiv und mit der größtmöglichen Akzeptanz die verschiedensten Probleme zu bewältigen. Es stehen eine große Anzahl von öffentlichen und privaten Arbeitsgemeinschaften wie zum Beispiel Vereine, Beschäftigungsgesellschaften und Verbänden zur Verfügung. Die Einbindung der privaten Immobilienbesitzer ist bei der Erhöhung der Attraktivität einer Stadt von großer Bedeutung.
  • Beteiligung bei der Suche nach alternativen/regenerativen Energieerzeugung und Quellen sowie die Einführung in den einzelnen Immobilien um unabhängig von den großen Energiemonopolen zu werden und einen Beitrag zum Erhalt unserer Umwelt zu leisten.

 

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