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Anschreiben des Vereins

An den Verbandsvorsitzenden des Zweckverbandes Wasserwerk Bad Langensalza Hüngelsgasse 13
99947 Bad Langensalza

Sehr geehrter Herr Matthias Reinz,

als Vorsitzender des Ortsvereins Haus und Grund Bad Langensalza e.V. erreichten mich in der Vergan- genheit, coronabedingt entsprechend zeitversetzt, etliche Anfragen bzw. Beschwerden bzgl. der neuen Wassergebühren ab 2020.

Der Verbraucherbeirat des Zweckverbandes mußte feststellen, dass er erst nach erfolgtem Beschluß durch die Verbandsversammlung von der Erhöhung der Trinkwassergebühren informiert worden ist. Diese Verfahrensweise stellt eine Übergehung des Verbraucherbeirates dar und beraubt ihn seiner satzungsgemäßen Funktion, rechtzeitig beratend an der Willensbildung des Verbandes mitwirken zu können (siehe §14a (2) Satzung des Trinkwasserzweckverbandes). Abgesehen davon habe ich Gründe in der Verbraucherratsversammlung aufgezählt, die eine Erhöhung in dieser Form nicht plausibel machen.

Ich möchte Ihnen hier Punkte aufzählen, die bitte einer Prüfung unterzogen und in der nächsten Verbraucherratsversammlung erklärt werden sollen.

Der Trinkwasserverband hat seit etlichen Jahren immer das Geschäftsjahr mit Gewinn abgeschlossen. Im Jahr 2014 wurde die Trinkwassergebühr für den Verbraucher gesenkt, es ist auch gleichzeitig Stammkapital an die Gemeinden zurückgezahlt worden. Trotzdem sind in der Vergangenheit weiter Überschüsse erzielt worden und diese wurden lt. den Veröffentlichungen der letzten Jahresabschlüsse stetig vorgetragen. Der Bau der neuen Trinkwasserleitung könnte wahrscheinlich zu einem Teil mit den Gewinnen finanziert werden. Zum anderen irritiert, dass einerseits Gebühren, wegen eines erwarteten Fehlbedarfs erhöht werden, anderseits lt. dem Amtsblatt Nr. 4 und 6 der Wasserverband den Mitgliedsgemeinden einen Betrag von insgesamt 35000 € für Systemtrenner (500 €/Stück) für die Löschwasserversorgung (Aufgabe der Gemeinden) übergibt.

Einerseits wird dem Verbraucher eine Erhöhung zugemutet, anderseits wird die in der ThürKGG § 37 enthaltene Regelung, wonach der Zweckverband von den Gemeindemitgliedern eine Umlage erhebt, ... um seinen Finanzbedarf zu decken, nicht nur nicht in Anspruch genommen, ja es werden den Gemeinden sogar noch Geschenke gemacht. Siehe Auszug aus Prüfbericht Rechtsaufsichtsbehörde Amtsblatt Nr. 4

Die Erhöhung/Änderung der Grundgebühr bewirkt nach unserer Kenntnis keine größere Beitragsgerechtig- keit.Sie hat zur Folge, dass Geringverbraucher mind. so viel zahlen wie bisher; eine nicht geringe Anzahl von Verbrauchern aber bis zu 500 € mehr an Grundgebühren in Rechnung gestellt bekommen , obwohl keine adäquate Mehrleistung gegenüber steht.

Ich bitte den Verbandsvorsitzenden zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

  1. Welche Grundlagenberechnungen führen zu dieser Erhöhung. Welche Kostenbestandteile wurden darin berücksichtigt?

  2. Die Änderung der Grundgebühren (jetzt Basispreis und Bereitstellungspreis) soll angeblich zu einer höheren Beitragsgerechtigkeit führen. Dies ist für sehr viele Nutzer ausschließlich eine Erhöhung ohne einen Mehrwert, da nur geringste Entnahmemengen eine vergleichbare Grundgebühr wie bisher ergeben. Die bestehenden Grundgebühren, die auf unterschiedlichen Zählergrößen beruhen, berück- sichtigten früher bereits die unterschiedlichen Verbräuche, diese wurden durch die Berechnungen nach DIN und VDW bestimmt und festgelegt. Die jetzige Abrechnung bringt für viele Kunden bis zu 500 € Mehrkosten. Kann man dies als Beitragsgerechtigkeit bezeichnen?

  3. Die Versorgung der Gemeinde mit Löschwasser ist nach meinem Kenntnisstand Aufgabe der einzel- nen Gemeinden, (Bestandteil der Feuerwehrausrüstung) und nicht des Wasserverbandes.

    Warum zahlt der Verband so etwas auf Kosten der Verbraucher, obwohl die Kosten lt. ihren Prognosen nur durch Gebührenerhöhungen gedeckt werden können?

Zum Schluß bitte ich außerdem im Rahmen des Verbraucherbeirates um eine Erklärung zu der ebenfalls im Amtsblatt beschriebenen Nichtinanspruchnahme von Fördermitteln 2019 für den Bau der Trinkwasserfern- leitung.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Bugdol
Vorsitzender Haus und Grund Bad Langensalza e. V.
Vorsitzender Verbraucherbeirat Verbandswasserwerk Bad Langensalza