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Rechtstipp

Wie kündigt man den Verwalter in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Kündigung eines Verwalters in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein gravierender Schritt. Hier sind einige Schritte, die Sie befolgen sollten:

1. Gründe für die Kündigung

Zunächst einmal müssen Sie einen triftigen Grund für die Kündigung des Verwalters haben. Dies könnte aufgrund von Unzufriedenheit mit der Leistung des Verwalters, Verstößen gegen das Wohnungseigentumsgesetz oder anderen relevanten Gründen sein. Von veruntreutem Geld bis zu nicht ordnungsgemäßer Verwaltung oder Untätigkeit bei Schäden am Gemeinschaftseigentum können die Gründe reichen.

2. Einberufung einer Eigentümerversammlung

Der nächste Schritt besteht darin, eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Dies ist notwendig, da die Entscheidung zur Kündigung des Verwalters von der Mehrheit der Wohnungseigentümer getroffen werden muss. Stellen Sie sicher, dass die Tagesordnung der Versammlung die Kündigung des Verwalters enthält.

Lädt der Verwalter nicht zur Eigentümerversammlung ein: Einladen kann der Beiratsvorsitzende oder ein Eigentümer mit einer z.B vom Gericht erteilten Ermächtigung.

3. Abstimmung über die Kündigung und Abberufung

Während der Versammlung wird über die Kündigung und Abberufung des Verwalters abgestimmt. Denken  Sie daran: Es sind immer Verwaltervertrag und  Verwalterbestellung zu beenden. Wird nur die Bestellung beendet, so endet der Verwaltervertrag automatisch 6 Monate später. Es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung zur Kündigung des Verwalters von der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Wohnungseigentümer getroffen werden muss.

4. Kündigungsschreiben

Wenn die Mehrheit der Eigentümer für die Kündigung des Verwalters stimmt, muss ein Kündigungsschreiben verfasst und dem Verwalter zugestellt werden. Das Schreiben sollte die Gründe für die Kündigung und das Datum, an dem die Kündigung wirksam wird, klar angeben.

Es sollte die Herausgabe der Verwaltungsakten und ein Übergabe laufender Angelegenheiten gefordert werden.

5. Suche nach einem neuen Verwalter

Nach der Kündigung des alten Verwalters muss die WEG einen neuen Verwalter suchen. Es ist wichtig, dass dieser Prozess sorgfältig durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass der neue Verwalter den Anforderungen und Erwartungen der WEG entspricht.

 

Der Neue Verwalter sollte Gelegenheit haben die Unterlagen zu prüfen um ggf. weitere Daten des alten Verwalters anzufordern.

Wie Sie sicherlich bemerkt haben ist bei diesem Ablauf der hinter der Kündigung stehende Konflikt ausgeblendet und die daraus resultierenden Belastungen des Verhältnisses können zu Unmut und Unwillen aller Parteien führen. Mit der hier abgebildeten Struktur versuchen wir zu helfen, damit Beiräte und Eigentümer in dieser Zeit das ziel sicher verfolgen können.

 

Für die Fragen zu Ihrem Fall sprechen Sie und gerne an!

Martin Rathsack

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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