Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Wissenswertes

Vom Hammer zum Hämmerchen und in Schleswig-Holstein die Keule?

Das neue GEG schreibt vor, dass die Kommunen zunächst eine Wärmeplanung erstellen müssen. Das soll bis 2028 erfolgen. Erst wenn diese abgeschlossen ist, gilt das GEG. Das heißt, erst dann ist der Hauseigentümer verpflichtet, beim Heizungstausch 65 Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken, sofern es kein kommunales Wärmenetz geben wird. Mit anderen Worten, der Hauseigentümer muss sich erst dann für eine individuelle Heizungstechnik entscheiden, wenn er weiß, ob er sich an ein kommunales Wärmenetz anschließen kann. Damit ist die Ampel-Koalition einer Haus & Grund Forderung gefolgt. Der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz ist nämlich viel wirtschaftlicher, als wenn jeder einzelne Hauseigentümer in die teure Wärmepumpentechnologie investieren und vorher sein Haus dafür modernisieren muss. Wichtig ist im Flächenland wie Schleswig-Holstein, wo es nicht überall ein kommunales Wärmenetz geben wird, dass auch Pelletheizungen erlaubt bleiben.

Bekanntlich gilt in Schleswig-Holstein schon seit dem 1. Juli 2022 die Pflicht für den Hauseigentümer, 15 Prozent des Energiebedarfs beim Heizungstausch durch erneuerbare Energie abzudecken. Das heißt, hier droht bereits jetzt die gesetzliche Keule, die dem Eigentümer vorschreibt, wie er heizen muss. Hier macht es aus Sicht von Haus & Grund keinen Sinn, von den Regelungen des GEG abzuweichen. Wir haben daher gefordert, das EWKG abzuschaffen. Da es mit dem neuen GEG eine bundeseinheitliche Regelung gibt, ist das EWKG überflüssig geworden. Hauseigentümer müssen wissen, woran sie sind, Gesetzlicher Wildwuchs führt zu Chaos und nicht dazu, die Wärmewende im Gebäudesektor gemeinsam zu schaffen.

Verwandte Blogartikel

Geschäftsstellenbanner
Wissenswertes

Zukünftig soll es deutlich leichter werden Elektroladestation für den Infrastrukturwandel und das spätere Aufladen von Elektroautos zu installieren.

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Schon häufiger haben wir darüber berichtet, wie sehr Straßenausbaubeiträge die Eigentümer von Immobilien belasten. Nicht selten werden dabei Kosten

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Wissenswertes

Seit dem 4. Mai 2020 dürfen Eigentümer ihre Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein wieder nutzen. Diese Regelung gilt – vorerst – nur für Schleswig

Förder-und Finanzierungsmöglichkeit Hauskauf
Wissenswertes

Es ist soweit! Sie wollen das Badezimmer modernisieren, die Fenster müssen ausgetauscht werden oder Solarthermie soll auf´s Dach. Ein Kredit muss her.

logo
Wissenswertes

In diesem Jahr feiert unser langjähriger Kooperationspartner ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG nicht nur sein 50jähriges Jubiläum, sondern kann in

Innenstadt
Wissenswertes

Zwar tut sich bei vielen Kommunen im Bereich der Digitalisierung ihres Dienstleistungs- und Informationsangebots einiges, aber das Niveau ist leider

Beratung Immobilie
Wissenswertes

In seinem Urteil (Az. VIII ZR 144/19) setzt sich der Bundesgerichtshof mit der Abwägung der Interessen des Vermieters und der Mieter im Rahmen einer

Geschäftsstellenbanner
Wissenswertes

Tagein, tagaus werden an deutschen Krankenhäusern Tausende von Blutpräparaten an Patienten verabreicht. Trotz intensiver Forschung ist es bislang

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.