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Wissenswertes
Martin Rathsack, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Wärmeerzeugung in der Zukunft

Was ändert sich alles?

Auch wenn sich die Regelungen des Gebäude-Energie-Gesetzes im Hinblick auf die vorher gültige Energieeinsparverordnung nicht verschärft haben, was die Ausstattung des Gebäudes mit Heizanlagen bzw. den Dämmwerten angeht, so ist dennoch zu erwarten, dass es wie zuvor in der Energieeinsparverordnung zu Verschärfungen in den Regelungen kommen wird.

Klar ist schon heute, dass der Betrieb besonders alter (30 Jahre), rein mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizungen in der Zukunft teilweise nicht mehr möglich sein wird. Auch wird der Einbau neuerer Ölheizung in der Zukunft nicht mehr in jedem Fall möglich sein. Zu beachten sind jedoch vor allem die bereits jetzt in Kraft getretenen Regelungen zur CO2 und der damit verbundene zukünftige Anstieg der CO2-Bepreisung.

Ausschließlich erneuerbare Energien?
Jetzt wäre es sicherlich angebracht, gleich den großen Schritt zu gehen und nach dem Rauswurf der alten Ölheizung sofort ausschließlich auf erneuerbare Energien zu setzen. Hier wären Kombination von Fotovoltaik mit Luftwärme- oder Erdwärmepumpen denkbar. Häufig jedoch verbietet sich wegen des hohen Energiebedarfs des Gebäudes und der auch ansonsten nicht auf Wärmepumpen ausgelegten Heizungstechnik der Einbau solcher.

Umstellung auf Gas?
Derzeit noch propagiert wird die reine Umstellung auf eine konventionelle Gasheizung, diese wird auch teilweise noch mit lokalen Fördermaßnahmen unterstützt. Hinsichtlich der über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhaltenden Förderung ist es jedoch meist sinnvoll, hier über eine sogenannte Hybridanlage nachzudenken. Die Gasheizung als Spitzenlastträger und eine entsprechende Unterstützung durch Solartermin/Wärmepumpen für eine Grundlast und Warmwassererwärmung können eine sinnvolle Alternative für den Gebäudebestand darstellen.

Wie geht man vor?
Das weitgehend beste Vorgehen

  1. ist über einen sogenannten Energieeffizienzexperten einen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen, die Erstellung des Sanierungsfall Plans an sich wird bereits mit bis zu 80 % gefördert und der Sanierungsfahrplan gibt später bei der Umsetzung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen nochmals 5 % extra Förderung auf die Sanierungskosten.
     
  2. Anhand des Sanierungsfall Plans werden zusammen mit dem Energieeffizienzexperten die wichtigsten „Baustellen“ für eine energetische Sanierung herausgesucht und entsprechende Angebote von Fachfirmen für die Umsetzung eingeholt.
     
  3. Wenn Sie Mieter in dem Objekt haben, ist dies auch der richtige Zeitpunkt, sich hinsichtlich einer Modernisierungsmieterhöhung beraten zu lassen und hier gegebenenfalls vorab eine Vereinbarung über den Ablauf der Modernisierung und die spätere Miethöhe mit den Mietern aus zu verhandeln.
     
  4. Zeitgleich sollte ein entsprechender Förderantrag bei der KfW (oder in Schleswig-Holstein hierfür zuständig bei der IB.SH) gestellt werden.
     
  5. Nach erhaltener Förderanlage wird die Maßnahme umgesetzt.
     
  6. Sie erhalten nach Abschluss der Maßnahme die Fördersummen und die mit ihren Mietern aus verhandelten/gesetzlichen Modernisierung Mieterhöhung dritten Kraft.

 

Gerne dürfen wir Sie zu den einzelnen Fragestellungen des Ablaufs und natürlich insbesondere zu den rechtlichen Fragestellungen beraten, melden Sie sich gerne! Für weitere Informationen können Sie auch gerne unser verlinktes Video: „Heizungstausch? Dafür habe ich jemanden!“ anschauen.

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