Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Wissenswertes

Sind Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern als Betriebskosten umlagefähig?

Immobilien in Schleswig-Holstein sind in bestimmten Räumen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Diese Regelung ist spätestens seit dem Jahr 2010 verpflichtend. Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Rauchwarnmelder in den Immobilien anzubringen: die Geräte werden vom Eigentümer/ Vermieter installiert, regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft.

Macht es dabei einen Unterschied, ob die Geräte von dem Vermieter gekauft oder gemietet werden? Können die Kosten der Geräte-Miete auf die Mietparteien im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ebenso wie die Wartungskosten umgelegt werden? Zu dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Urteil vom 11. Mai 2022 (Az.: VIII ZR 379/20) geäußert.

Umlage als Betriebskosten

Die Umlage der Kosten der Miete für die Rauchwarnmelder auf die Mieter kommt in Betracht, wenn die Kosten der Miete solcher Geräte Betriebskosten darstellen. Um Betriebskosten handelt es sich bei Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum an dem Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, Anlagen, Einrichtungen etc. und des Grundstücks laufend entstehen. Dazu zählen ausdrücklich nicht Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten. Gleiches gilt grundsätzlich auch für etwaige Kapital- und Finanzierungskosten für die Anschaffung von Betriebsmitteln.
Ausdrücklich aufgeführt sind die Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern in § 2 Nr. 1 - 16 Betriebskostenverordnung (BetrKV) nicht. Es könnte sich also um sonstige Betriebskosen (§ 2 Nr. 17 BetrKV) handeln. Die Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen ist erst vor einigen Jahren verbindlich entstanden, jedoch fallen diese Kosten nur dann an, wenn der Vermieter sich dazu entschließt, die Rauchwarnmelder nicht zu erwerben, sondern sie stattdessen zu mieten. Unstreitig sind die Kosten des Erwerbs der Rauchwarnmelder nicht umlagefähig. Folglich stünde damit die Entscheidung, ob Kosten für den Mieter entstehen oder nicht, allein in der Entscheidungsmacht des Vermieters. Das habe der Verordnungsgeber aber nicht gewollt. Die anfallenden Kosten der Miete der Rauchwarnmelder sei nur eine andere Vorgehensweise des Vermieters um die Kosten für den (erstmaligen) Erwerb der Geräte zu vermeiden. Die Anschaffungskosten von Betriebsmitteln stellen unstreitig keine umlagefähigen Betriebskosten dar. Folglich können allenfalls die Wartungskosten für die Rauchwarnmelder auf die Mieter als Betriebskosten umgelegt werden, nicht aber die Mietkosten der Geräte selbst.

Erhöhung als Modernisierungsmieterhöhung
Denkbar wäre die Geltendmachung einer Modernisierungsmieterhöhung bezüglich der für den Erwerb der Rauchwarnmelder angefallenen Kosten durch den Vermieter. Dieser Ansatz wird vom BGH abgelehnt. Mit der Modernisierungsmieterhöhung will der Gesetzgeber Anreize für den Vermieter schaffen, um für das Mietobjekt Modernisierungsmaßnahmen vorzunehmen. Es geht dabei gerade nicht darum, entstehende Kosten auf den Mieter umzulegen. Folglich wird die Konstruktion einer solchen Übertragung der Kosten als Mieterhöhung als systemwidrig angesehen und abgelehnt.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich gern an Ihren Ortsverein oder an die Rechtsberater des Landesverbands Haus und Grund Schleswig-Holstein.

Verwandte Blogartikel

Energieberatung SH
Wissenswertes

Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG)? Das ist eine spannende Frage! Die Antwort gibt dieser Blog-Beitrag.

Beratung Immobilie
Wissenswertes

Sie sind Eigentümer einer Wohnung in einer Gemeinschaft? Dann haben Sie sich sicher schon damit beschäftigt, ob die Verwaltung ihre Aufgaben

2023-03-27 mekun_wasserstark_GF_RZ_page-0001.jpg
Wissenswertes

Schleswig-Holstein macht sich „wasserstark“. Mit diesem Slogan macht die Landesregierung auf Wassergefahren und Vorsorgemöglichkeiten aufmerksam.

Winterdienst Streuern schnee
Wissenswertes

Der Winter ist da und bringt mitunter Eis und Schnee mit. In dieser Jahreszeit gehört die Räum- und Streupflicht zu den unvermeidlichen Pflichten von

Bals
Wissenswertes

In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein eine immer größere Rolle spielen, ist die Reduzierung des Energieverbrauchs in unseren

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Immer wieder stellt sich die Frage, was im Rahmen von Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden kann.

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Wissenswertes

Das neue GEG schreibt vor, dass die Kommunen zunächst eine Wärmeplanung erstellen müssen. Das soll bis 2028 erfolgen. Erst wenn diese abgeschlossen

Beratung Immobilie
Wissenswertes

Unlängst hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 18.04.2023, Az. 2 U 43/22) im Rahmen eines Berufungsverfahrens darüber zu

Hausgeld
Wissenswertes

Bund und Länder haben sich am 30. März 2023 in einer Verwaltungsvereinbarung auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht

Hanzlik
Wissenswertes

„Soll ich mein Haus verkaufen?“ Beschäftigen Sie sich aktuell mit der Frage, ob Ihre Immobilie weiter genutzt oder aufgegeben werden soll? Bei dieser

Fleckser (2).jpg
Wissenswertes

Viele unserer Mitglieder planen den Schritt zur Verkleinerung von Garten und Wohnraum. Die Kinder sind ausgezogen, die Pflege der großzügigen

Geschäftsstellenbanner
Wissenswertes

Betriebskosten können auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies entsprechend im Mietvertrag vereinbart wurde und wenn es sich um regelmäßig

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Wissenswertes

Eine Modernisierung der vermieteten Wohnung ist seit langem geplant und nun endlich durchgeführt. Jetzt soll die angekündigte Mieterhöhung gegenüber

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Wissenswertes

Welche Termine sind einzuhalten? Was passiert wenn man zu spät dran ist? Liegt die Abrechnung der Heizkosten vom Dienstleister nicht vor? Kommt die

Denkmalschutz
Wissenswertes

Ich habe ein Denkmal und was jetzt? Wer wäre nicht gern Eigentümer eines reetgedeckten Friesenhauses in Nordfriesland, eines mittelalterlichen Hauses

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.