Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Wissenswertes
Jan F. Nilges, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Fünf häufige Fehler bei der Betriebskostenabrechnung

Viele Vermieter stehen jedes Jahr vor der Aufgabe, für Ihre Mieter eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Im Rahmen der Rechtsberatung fällt dabei auf, dass einige Fehler immer wieder gemacht werden. Nachfolgend stellen wir daher 5 „klassische“ Fehler bei der Erstellung einer Betriebskostenabrechnung dar:

1. Die formellen Mindestanforderungen an eine Betriebskostenabrechnung werden nicht eingehalten

Eine formell wirksame Betriebskostenabrechnung muss die folgenden fünf Voraussetzungen erfüllen:
• Es müssen die Gesamtkosten aufgeführt werde.
• Die verwendeten Umlageschlüssel müssen angegeben und ggf. erläutert werden.
• Die Berechnung des Kostenanteils des Mieters muss angegeben werden.
• Der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters muss dargestellt werden.
• Die Betriebskostenabrechnung muss für einen juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschuldeten Mieter nachvollziehbar sein.

2. Es wird ein falscher Abrechnungszeitraum gewählt

Der Abrechnungszeitraum eine Betriebskostenabrechnung beträgt ein Jahr. Kürzere oder längere Zeiträume sind nicht zulässig. Auch wenn der Mieter die Wohnung nicht über den vollständigen Abrechnungszeitraum bewohnt, beträgt dieser ein Jahr. Lediglich der kürzere Nutzungszeitraum ist dann in der Betriebskostenabrechnung zusätzlich mit anzugeben. Die Betriebskosten sind in dem Fall zeitanteilig zu berechnen.

3. Es werden Betriebskosten abgerechnet, die vertraglich nicht vereinbart wurden

Betriebskosten können nur umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Dies kann durch eine konkrete Nennung der Betriebskosten geschehen oder durch einen Verweis auf die Betriebskostenverordnung. Sonstige Betriebskosten, die in der Betriebskostenverordnung nicht aufgeführt werden, müssen konkret benannt werden und dürfen nicht einfach unter dem Punkt „Sonstige Betriebskosten“ zusammengefasst werden.

4. Es werden Betriebskosten unzulässigerweise zusammengefasst

Kosten verschiedener Betriebskostenarten dürfen nicht unter einem Punkt vermischt werden. So ist es beispielswiese unzulässig, denn Strom für die Beleuchtung, die Entwässerungspumpe unter die Heizungsanlage unter einem Punkt „Allgemeinstrom“ zusammenzufassen.

5. Es wird ein falsche Umlageschlüssel gewählt

Die Betriebskosten sind nach dem Abrechnungsmaßstab zu verteilen, der zwischen den Parteien vereinbart wurde. Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten, soweit andere Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, nach dem Anteil der Wohnfläche zu berechnen. Betriebskosten die von einem erfassten Verbrauch (z.B. Kaltwasser) oder einer erfassten Verursachung durch den Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung tragen. Im Zusammenhang mit der Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten ist zwingend die Heizkostenverordnung zu beachten.

Verwandte Blogartikel

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Wissenswertes

Man kennt das: der Mieter ist nicht in der Lage die fällige Miete aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Es wird das Job-Center eingeschaltet und dieses

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Wissenswertes

Es ist kein Geheimnis, dass sich die Nebenkosten stetig erhöhen. Dabei stehen insbesondere die Kosten für Heizung und Warmwasser im Fokus, was sich

Hanzlik
Wissenswertes

Dass die Rechtsberater von Haus & Grund Schleswig-Holstein die Mitglieder in ihren Fragen rund um die Immobilie beraten und außergerichtlich vertreten

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Wissenswertes

Im vorstehenden Fall hatte der BGH zu entscheiden, ob ein Nachbar in die Außenwand seines Nachbarn bohren darf. Insoweit handelte es sich um eine

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Am 1. Januar 2025 müssen alle Grundstückseigentümer die neue Grundsteuer erstmalig bezahlen. Warum müssen wir uns schon jetzt mit diesem Thema

Abwasser
Wissenswertes

Was ist passiert? Die Ingenieure und Architekten rechnen grundsätzlich nach ihrer Honorarordnung (HOAI) ab. Diese hat für die einzelnen Leistungen

Beratung Immobilie
Wissenswertes

Der Bundesgerichtshof hatte in einem aktuellen Sachverhalt die Frage zu entscheiden, ob ein Mieter von gewerblich genutzten Räumen für die Zeit einer

Urteile Haus&Grund
Wissenswertes

Am 1. Januar 2022 ist das sogenannte Lobbyregistergesetz in Kraft getreten. Laut Gesetzgeber soll „das Lobbyregister dazu beitragen, das Vertrauen der

Weihnachten
Wissenswertes

Es ist soweit: sie ist da, die besinnliche Weihnachtszeit! Die Geschenke sind besorgt, für Speis und Trank in ausreichenden Mengen ist gesorgt. Der

Tür_Schloss_Recht
Wissenswertes

Der Mieter verletzt durch Nichtzahlung der vereinbarten Miete seine Pflichten aus dem Mietvertrag. Dies kann den Vermieter zu einer Kündigung des

Winterdienst Streuern schnee
Wissenswertes

Noch hat Väterchen Frost uns noch nicht flächendeckend mit seiner Kälte übermannt, aber schon bald kann uns der Winter auch in Schleswig-Holstein

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Worüber hatte der BGH zu entscheiden? Der Kläger hatte im Jahre 2018 von dem Beklagten die Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen anhand der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Wissenswertes

Problem: Bei alten Gebäuden auf der Grenze konnte eine nachträgliche Dämmung außen auf der Fassade bislang nur erreicht werden, wenn man sich mit dem

Weihnachten
Wissenswertes

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und für viele Menschen gehört das Schmücken der Wohnung und des Außenbereichs mit Lichterketten und

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Eine Beleidigung des Vermieters (oder dessen Hilfspersonen) durch den Mieter kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Ob eine vom Mieter