Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Wissenswertes

Verweigerte Belegeinsicht führt nicht zu Rückzahlungsanspruch des Mieters

Immer wieder kommt es vor, dass Mieter mit einer seitens des Vermieters erfolgten Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden ist. Hierbei steht dem Mieter das Recht der Einsichtnahme in die zugehörigen Belege und Rechnungen zu. Jedoch begründet dies keinen Rückzahlungsanspruch des Mieters auf die zuvor geleisteten Nebenkostenabrechnungen, so der BGH in seinem Beschluss vom 26.10.2021 (Az. VIII ZR 150/20).
 

Belegeinsicht ist dem Mieter zu gewähren


In dem zugrundeliegenden Sachverhalt hatte der Vermieter seinem Mieter eine Belegeinsicht nach erfolgter Nebenkostenabrechnung verweigert. Der Mieter machte daraufhin einen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen gegen den Vermieter geltend. Dieser Anspruch stehe dem Mieter in einem Fall der verweigerten oder unzureichenden Belegeinsicht nach der Rechtsauffassung des BGH jedoch nicht zu.

Zwar sei es richtig, dass der Vermieter durch die Verweigerung einer berechtigterweise begehrten Belegeinsicht in vertragsverletzender Weise den Mieter an der Ausübung seines Rechts auf eine Überprüfung der Abrechnung hindere. Daraus folge indes jedoch nicht, dass die Vertragsverletzung des Vermieters zu einem Rückzahlungsanspruch des Mieters führe. Es bleibe temporär ungeklärt, in welcher Höhe eine Betriebskostenforderung des Vermieters bestehe. Dies gehe aber in erster Linie zu Lasten des Vermieters, der trotz laufender Kosten Vorauszahlungen des Mieters nicht erhalte. Dem Mieter steht in einem solchen Fall nämlich ein Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zu.

Kein Rückzahlungsanspruch bezüglich geleisteter Vorauszahlungen

Es bleibt somit festzuhalten, dass einem Mieter das Recht auf Belegeinsicht nach erfolgter Nebenkostenabrechnung zusteht, so dass dieses auch zu gewähren ist. Wird ein solches nicht gewährt, kann der Mieter ein Leistungsverweigerungsrecht bezüglich laufender Nebenkostenvorauszahlungen geltend machen. Ein Rückforderungsanspruch des Mieters bezüglich der zuvor gezahlten Nebenkostenvorauszahlungen besteht indes jedoch nicht.

Verwandte Blogartikel

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Wissenswertes

Es ist kein Geheimnis, dass sich die Nebenkosten stetig erhöhen. Dabei stehen insbesondere die Kosten für Heizung und Warmwasser im Fokus, was sich

Hanzlik
Wissenswertes

Dass die Rechtsberater von Haus & Grund Schleswig-Holstein die Mitglieder in ihren Fragen rund um die Immobilie beraten und außergerichtlich vertreten

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Wissenswertes

Im vorstehenden Fall hatte der BGH zu entscheiden, ob ein Nachbar in die Außenwand seines Nachbarn bohren darf. Insoweit handelte es sich um eine

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Am 1. Januar 2025 müssen alle Grundstückseigentümer die neue Grundsteuer erstmalig bezahlen. Warum müssen wir uns schon jetzt mit diesem Thema

Abwasser
Wissenswertes

Was ist passiert? Die Ingenieure und Architekten rechnen grundsätzlich nach ihrer Honorarordnung (HOAI) ab. Diese hat für die einzelnen Leistungen

Beratung Immobilie
Wissenswertes

Der Bundesgerichtshof hatte in einem aktuellen Sachverhalt die Frage zu entscheiden, ob ein Mieter von gewerblich genutzten Räumen für die Zeit einer

Urteile Haus&Grund
Wissenswertes

Am 1. Januar 2022 ist das sogenannte Lobbyregistergesetz in Kraft getreten. Laut Gesetzgeber soll „das Lobbyregister dazu beitragen, das Vertrauen der

Weihnachten
Wissenswertes

Es ist soweit: sie ist da, die besinnliche Weihnachtszeit! Die Geschenke sind besorgt, für Speis und Trank in ausreichenden Mengen ist gesorgt. Der

Tür_Schloss_Recht
Wissenswertes

Der Mieter verletzt durch Nichtzahlung der vereinbarten Miete seine Pflichten aus dem Mietvertrag. Dies kann den Vermieter zu einer Kündigung des

Winterdienst Streuern schnee
Wissenswertes

Noch hat Väterchen Frost uns noch nicht flächendeckend mit seiner Kälte übermannt, aber schon bald kann uns der Winter auch in Schleswig-Holstein

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Worüber hatte der BGH zu entscheiden? Der Kläger hatte im Jahre 2018 von dem Beklagten die Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen anhand der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Wissenswertes

Problem: Bei alten Gebäuden auf der Grenze konnte eine nachträgliche Dämmung außen auf der Fassade bislang nur erreicht werden, wenn man sich mit dem

Weihnachten
Wissenswertes

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und für viele Menschen gehört das Schmücken der Wohnung und des Außenbereichs mit Lichterketten und

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Eine Beleidigung des Vermieters (oder dessen Hilfspersonen) durch den Mieter kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Ob eine vom Mieter

TESTBild
Wissenswertes

So schön, wie ein sonniger Herbsttag auch sein kann, mit ihm gehen viele Nachbarschaftsstreitigkeiten und rechtliche Fragen einher. So lautet eine

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.