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Haus & Grund zur Grundsteuerreform

Ab dem 1. Juli 2022 müssen Grundstückseigentümer*innen eine Erklärung für ihren Grundbesitz abgeben. Die Erklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einzurichten. Sie ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Bei Wohngrundstücken ist unter anderem der Bodenrichtwert Stand 1.02.2022 anzugeben. Diese Angabe soll auf dem Grundsteuerportal des Finanzministeriums bereitgestellt werden. Bis zum heutigen Tag steht der Link nicht zur Verfügung . Der Wert unbebauter Grundstücke und der Bodenwert bebauter Grundstücke werden durch den Bodenrichtwert festgelegt. Dieser wird von sogenannten Gutachterausschüssen ermittelt.

Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, kritisierte das Vorgehen des Finanzministeriums scharf:

„Heinold hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Obwohl die Frist am 1. Juli 2022 beginnt, die Grundsteuerklärung abzugeben, haben die Immobilienbesitzer bis heute noch nicht einmal eine Aufforderung der Finanzverwaltung erhalten. Der Bodenrichtwert als wichtigste Angabe für die Höhe der Grundsteuer ist bislang ebensowenig verfügbar.“

„Die meisten Grundstückseigentümer werden von ihrem „ Glück “ noch gar nichts wissen, “ so der Verbandschef sarkastisch. Notwendige Vorbereitungen, wie den Bodenrichtwert ermitteln, sind bislang noch gar nicht möglich. Andere Bundesländer haben die Grundstückseigentümer schon vor geraumer Zeit informiert. Hessen zum Beispiel teilt den Grundstückseigentümern den wichtigen Bodenrichtwert automatisiert mit. Die schleswig-holsteinische Finanzministerin muss sich die Frage gefallen lassen, warum die Finanzverwaltung hierzulande dazu nicht in der Lage ist, obwohl Heinold seit mehr als zehn Jahren die Verantwortung trägt.

Die Finanzämter müssen dann ihrerseits die Angaben des Grundstückseigentümers, wie zum Bodenrichtwert, wieder überprüfen. Diese Vorgehensweise ist ein Schildbürgerstreich. Die Abgabefrist bis zum 31. Oktober 2022 ist vollkommen unrealistisch angesichts von rund 832.000 Wohnimmobilien im Lande und über 80 Prozent Ein- und Zweifamilienhäusern. Ältere Grundstückseigentümer ohne Internetzugang lässt die Finanzministerin im Stich. Diese haben keine Möglichkeit, den Bodenrichtwert ohne fremde Hilfe zu ermitteln.

Traurig ist, dass die CDU bei diesem Thema eingeknickt ist. Im Wahlprogramm hatte die Partei des neuen Ministerpräsidenten Daniel Günther noch ein einfaches Flächenmodell wie zum Beispiel im rot-grün regierten Hamburg gefordert. Darüber hinaus muss die neue schwarz-grüne Landesregierung erklären, warum der Steuerzahler für das von Heinold durchgesetzte Grundsteuermodell rund 150 neue Stellen in der Finanzverwaltung bezahlen muss, um den immensen Bürokratieaufwand zu bewältigen.“
 

Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit über 70.000 Mitglieder. Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien.


Kontakt:
Alexander Blažek
T: 0431 6636111

 

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