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Haus & Grund zur Grundsteuerreform

Sperrfrist: 10 Uhr! Es gilt das gesprochene Wort!

Im Finanzausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags findet heute eine Anhörung zur Grundsteuerreform statt. Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf eingebracht, ein anderes Grundsteuermodell einzuführen. Die FDP spricht sich für ein sogenanntes Flächen-Faktor-Verfahren, wie es in Hessen bereits umgesetzt wird, aus.

Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, gab dazu folgende Stellungnahme ab:

„Lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende! Der Landtag hat die letzte Chance, das Ruder herumzureißen und das aktuelle Grundsteuerchaos zu beenden. Ein Flächenmodell bei der Grundsteuer ist deutlich unbürokratischer, transparenter und fairer.

Das in Schleswig-Holstein beschlossene Bundesmodell ist verfassungswidrig. Haus & Grund wird betroffene Grundstückseigentümer in einem Musterverfahren – zur Not bis vor das Bundesverfassungsgericht – unterstützen, Rechtsmittel gegen die Grundsteuerbescheide einzulegen. Private Vermieter werden gegenüber Genossenschaften ohne sachlichen Grund benachteiligt. Der Steuerrabatt für Genossenschaftswohnungen verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Dasselbe Problem verursachen die höchst willkürlichen Bodenrichtwerte, die beim Bundesmodell ausschlaggebende Bemessungsgrundlage für die Höhe der Grundsteuer sind. In vergleichbaren Regionen wie zum Beispiel in Strande und Kiel-Schilksee unterscheiden sich die Bodenrichtwerte um bis zu 140 Prozent. Während in Strande der einheitliche Bodenrichtwert in Höhe von 500 Euro/m² gilt, beträgt dieser Wert in Schilksee bis zu 1.200 Euro/m². Aufgrund einer derartigen Ungleichbehandlung hat das Bundesverfassungsgericht seinerzeit mit dem Urteil vom 10. April 2018 die alte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.

Die Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein wird zu erheblich steigenden Wohnkosten führen. Ersten Berechnungen zufolge wird sich beispielsweise im Stadtteil Kiel-Südfriedhof die Grundsteuer verdreifachen. Das wird für die Mieter ein teures Erwachen. Das ist angesichts der explodierenden Energiekosten das vollkommen falsche Signal. Aus diesem Grunde hat sich der rot-grüne Senat in der Hansestadt Hamburg für ein Flächenmodell entschieden.

Jedenfalls muss die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung zunächst einmal bis zum Jahresende verlängert werden. Die Grundstückseigentümer dürfen nicht ausbaden, dass das Land die Aufforderungen zu spät versendet und die Informationen zu den Bodenrichtwerten zu spät bereitgestellt hat.“

Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit über 70.000 Mitglieder. Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien.


Kontakt:
Alexander Blažek
T: 0431 6636111