Haus & Grund zum Denkmalschutzrecht; Personal und Geld fehlen für Akzeptanz

Der schleswig-holsteinische Landtag diskutiert heute über das Denkmalschutzrecht. Die FDP-Fraktion hat beantragt, das aktuellen Denkmalschutzgesetz zu ändern. Hintergrund ist, dass seit 2014 in Schleswig-Holstein ein neues Denkmalschutzgesetz gilt. Danach ist das Verfahren, Immobilien unter Denkmalschutzrecht zu stellen, stark vereinfacht worden. Damit einhergehend ist der Rechtschutz für Eigentümer von Denkmalen eingeschränkt worden.
Die aktuelle Debatte kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, wie folgt:
„Eine Reform des Denkmalschutzrechts ist nicht erforderlich, wenn die Denkmalschutzbehörden über genug Personal und Fördermittel verfügen. Das sagte vor der letzten Reform des Denkmalschutzgesetzes der damalige Landeskonservator. Diese Aussage gilt auch heute. Die personelle und finanzielle Ausstattung des Denkmalschutzes ist in Schleswig-Holstein schlicht und ergreifend mangelhaft. Das ist schlecht für die Akzeptanz des Denkmalschutzes bei den Eigentümern. Wenn diese sich nicht beraten lassen können und es keine Fördermittel gibt, um die Denkmäler zu erhalten, ist es um die Erhaltung dieses Kulturgutes im echten Norden schlecht bestellt.
Im vergleichbaren Bundesland Sachsen-Anhalt stehen 12,2 Millionen Euro für den Denkmalschutz zur Verfügung, in Schleswig-Holstein sind es in diesem Jahr lediglich 700.000 €. Dort stehen drei Mal so viele Immobilien unter Denkmalschutz wie in Schleswig-Holstein mit ca. 10.000 Denkmälern. Denkmäler sind nicht nur Kulturgut, sondern auch Wirtschaftsgut; Stichwort: Tourismus.
Eigentümer sind stolz auf ihre denkmalgeschützten Immobilien und investieren bereits jetzt viel für deren Erhalt. Die Energiewende bringt allerdings viele Herausforderungen mit sich. Eigentümer können sich zwar von den Verpflichtungen des Gebäudeenergiegesetzes (vulgo: „Heizungsgesetz“) befreien lassen. Das hilft ihnen allerdings wenig, weil fossile Energieträger wie Erdgas und Heizöl über den CO² Preis teurer werden. Hier brauchen die Eigentümer Unterstützung in Form von Beratung und Förderung.
Ein „Zwei-Klassen-Denkmalschutz“, wie er jetzt teilweise gefordert wurde, würde nur mehr bürokratischen Aufwand mit sich bringen. Wichtiger wäre, den Rechtschutz für Eigentümer zu verbessern. Auch das trägt zur Akzeptanz bei, wenn man nicht, wie derzeit der Fall, per Post vor vollendete Tatsachen gestellt wird.
Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit über 74.000 Mitglieder. Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien.
Kontakt:
Alexander Blažek
T: 0431 6636111