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Haus & Grund Forderungen für das neue Jahr 2026

Wo bleibt die Perspektive für das Eigentum?

Die schleswig-holsteinische Landesregierung investiert 2026 wieder rund 400 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau. Aktuell soll in der Landesverfassung das Recht auf bezahlbaren Wohnraum eingefügt werden. Gleichzeitig ist für eine Umsetzung der im schwarz-grünen Koalitionsvertrag vereinbaren Eigenheimzulage nichts ersichtlich. Die Grunderwerbsteuer hat mit 6,5 Prozentpunkten nach wie vor den bundesweiten Spitzenplatz.

Alexander Blažek, der Vorstandsvorsitzende des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, richtete vor diesem Hintergrund zum Jahreswechsel die kritische Frage an die Landesregierung:

„Wo bleibt die Perspektive für das Eigentum? Die schwarz-grüne Landesregierung sollte im Hinblick auf die nahenden Landtagswahlen 2027 endlich ihre Hausaufgaben machen und die vereinbarte Eigenheimzulage einführen. 

Aktuell können sich gerade junge Familien den Traum der eigenen vier Wände nicht verwirklichen. Bei einem angenommenen Preis von 500.000 Euro, Bauzinsen in Höhe von 3,5 Prozent und einer Tilgung von 2 Prozent würde die monatliche Belastung 2.291,66 Euro betragen. Das heißt, das Familien-Nettoeinkommen sollte für eine gut abgesicherte Finanzierung bei über 6.000 Euro monatlich liegen. Gleichzeitig kassiert der Fiskus in Schleswig-Holstein für die Grunderwerbsteuer 32.500 Euro auf die dargestellten 500.000 Euro. Wer soll sich das leisten können? 

Hier wäre die Eigenheimzulage ein sehr guter Anschub, um den Schritt des Eigentumserwerb zu wagen. Eine vierköpfige Familie könnte laut schwarz-grünen Koalitionsvertrag immerhin 20.000 Euro erhalten.

Eigentum bilden zu können, ist ein wichtiger Faktor für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Eigentum bedeutet zum einen Freiheit und gleichzeitig Verantwortung zu übernehmen. Es erzeugt Frust, wenn sich selbst gutverdienende Menschen diesen wichtigen Schritt für Unabhängigkeit und die Altersvorsorge nicht mehr leisten können.“

Ebenfalls kritisch betrachtet der Verbandschef die geplante Verfassungsänderung:

„Es ist nicht zuvorderst eine staatliche Aufgabe, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Staatliche Aufgabe ist es, gute Rahmenbedingungen zu schaffen: Weniger bürokratische und teure Auflagen für den Wohnungsbau und schnelle Baugenehmigungsverfahren. Die geplante Verfassungsänderung erweckt den Eindruck, als wenn sich das Land selbst um den Bau bezahlbarer Wohnungen kümmern müsste. Das ist aber nicht der Fall. Selbst sozialer Wohnungsbau entsteht überwiegend durch die staatlich unabhängige Initiative der Genossenschaften und der privaten Bauherren im echten Norden.“

Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit über 74.000 Mitglieder. Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien.

Kontakt:
Alexander Blažek
T: 0431 6636111