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Mietendeckel und Mietpreisbremse entgehen

Rechtsanwalt Dr. Carsten Brückner, Vorsitzender von Haus & Grund in Berlin, schlägt in einem Beitrag auf anwalt.de vor, gesonderte Verträge über Nebenflächen abzuschließen. Darüber berichtet unter anderem die Berliner Zeitung.

„Bei der Berechnung der erlaubten Miete nach den Vorschriften des Mietendeckels haben außerhalb der Wohnung mitvermiete Flächen überhaupt keine die Mietenberechnung erhöhende Wirkung, wenn diese Flächen in der Wohnraummietvertragsurkunde aufgeführt und somit Gegenstand eines einzigen Mietverhältnisses sind. …

Nebenflächen nicht im Wohnraummietvertrag mitvermieten

Dieser Situation können Sie bei Abschluss eines neuen Mietvertrages dadurch Rechnung tragen, indem Sie die außerhalb der Wohnung liegenden Flächen, die nach der einschlägigen Wohnflächenverordnung auch kein Wohnraum sind, gesondert dem Mieter vermieten. Bei diesen Mietverträgen handelt es sich dann nicht um Wohnraummietverträge, sodass die miethöheregelnden Vorschriften für Wohnraum keine Anwendung finden und auch nicht den Auslegungsregeln des Mietspiegels unterliegen.

Gesonderte Mietverträge über Nebenflächen abschließen und so dem Mietendeckel und der Mietpreisbremse entgehen

Sie können daher mit einer gesonderten Vermietung des Kellers, der Garage, des Kfz-Stellplatzes, der Waschküche, des Bodenraums, des Hobbyraums, der Grün- und Gartenflächen usw. einen nicht unerheblichen Teil Ihrer Immobilie dem Anwendungsbereich der Miethöhevorschriften für Wohnraum entziehen.

Reaktionen auf Mietpreisbremse und Mietendeckel sind möglich und sollten genutzt werden.“

Leistungen der Vermieter werden nicht ausreichend gewürdigt

Auf Nachfrage der Berliner Zeitung erläutert Brückner: „Im Rahmen der Wohnraummietvertragsverhältnisse werden dem Mieter oftmals Leistungen miterbracht, die nicht ausreichend gewürdigt werden und keinen angemessenen wirtschaftlichen Gegenwert erfahren.“ Dies gilt zum Beispiel bei der Schaffung von Fahrradabstellplätzen. Die Vermieter sind „in der Vergangenheit nicht aufmerksam genug bei der Vermietung mit ihrem Eigentum umgegangen … Vieles ist viel zu selbstverständlich geworden … seit dem Mietendeckel hat sich die Situation aber grundlegend geändert“.