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Thema des Monats - Juli 2025

Müllentsorgung im Mietshaus – wer ist verantwortlich?

Immer wieder kommt es in Miethäusern zu Ärger wegen überfüllter Mülltonnen oder hoher Müllgebühren. Dabei ist klar geregelt, wer welche Aufgaben hat: Vermieter müssen ausreichend Mülltonnen bereitstellen, damit Mieter ihren Müll korrekt trennen können – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Müllabfuhr übernimmt in der Regel die Stadt oder ein kommunales Entsorgungsunternehmen.

Hand wirft Papier in den Mülleimer

Die Kosten für die Müllentsorgung zahlt zunächst der Vermieter, darf sie aber als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Die Anschaffung der Tonnen selbst gehört allerdings nicht dazu – diese muss der Vermieter tragen. Wie die Gebühren unter den Mietern verteilt werden, sollte im Mietvertrag stehen. Die Höhe hängt davon ab, wie viele und wie große Tonnen aufgestellt sind und kann je nach Stadt unterschiedlich sein.

Mülltonnen dürfen nicht in der Wohnung oder im Hausflur stehen. Sie müssen draußen an einem geeigneten Platz aufgestellt sein – ohne Geruchsbelästigung und ohne Fluchtwege, Fenster oder Feuerwehrzufahrten zu blockieren. Abgestellter Müll im Hausflur ist nicht erlaubt und kann vom Vermieter abgemahnt werden.

Sind die Tonnen dauerhaft zu voll, muss der Vermieter reagieren und für Abhilfe sorgen – etwa durch größere oder zusätzliche Tonnen. Bleibt er untätig, kann das sogar eine Mietminderung rechtfertigen. Um das zu vermeiden, lohnt es sich, die durchschnittliche Müllmenge mit der Gemeinde abzustimmen und den Hausmeister regelmäßig kontrollieren zu lassen.