Mitgliederversammlung Haus & Grund Eichstätt: Vorstand im Amt bestätigt
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Der erste Vorsitzende, Rechtsanwalt Richard Alberter, eröffnete die jährliche Mitgliederversammlung und hieß alle Anwesenden herzlich willkommen. In seinem Geschäftsbericht zeigte er sich erfreut über die kontinuierlich steigende Zahl an Mitgliedern. Zudem gab er einen Einblick in die Beratungspraxis.
Im Anschluss folgten die Berichte des Kassierers und der Kassenprüfer. Die Verantwortlichen nutzten die Gelegenheit, sich für die ausgezeichnete Vereinsführung durch Rechtsanwalt Alberter zu bedanken, deren Wirkung sowohl den privaten Eigentümern in Eichstätt als auch der Stadt insgesamt spürbar zugutekomme. Die Mitglieder erteilten dem Vorstand gerne die Entlastung. Im Anschluss standen Neuwahlen auf dem Programm – mit einem klaren Ergebnis: Alle Vorstandsmitglieder wurden jeweils einstimmig in ihren Ämtern bestätigt.
Danach berichtete Lucia Hatz, Verbandsjuristin von Haus & Grund Bayern, über aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Passend zum Wintereinbruch stellte sie ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs vor, das die Räum- und Streupflicht von Eigentümern thematisiert. Sie nutzte dies als Anlass, grundlegende Hinweise zum richtigen Winterdienst zu geben: Eine Übertragung der Räum- und Streupflicht auf den Mieter ist grundsätzlich möglich – allerdings nur, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag geregelt ist. Wird die Verpflichtung in der Hausordnung festgehalten, muss auch diese Bestandteil des Mietvertrages sein. Selbst bei einer wirksamen Übertragung bleibt der Vermieter jedoch in der Pflicht, die Durchführung zu kontrollieren. Regelmäßig erstellte Fotos der geräumten Flächen können im Streitfall wertvolle Belege liefern.
Mit den Schlussworten von Rechtsanwalt Alberter fand die erfolgreiche Versammlung ihren Abschluss.
Referent/in
Dipl.-Juristin Lucia Hatz