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Berichterstattung - Haus und Grund Lindenberg

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Jahreshauptversammlung 2024

Ausstieg aus fossilen Energien bis 2045

Gerhard Alger, erster Vorstand von Haus & Grund Lindenberg freute sich, dass auch in diesem Jahr der Andrang seiner Mitglieder zur Mitgliederversammlung ungebrochen ist. Er informierte die Mitglieder über wichtige Ereignisse des abgelaufenen Geschäftsjahrs, so hat er etwa an der Haus & Grund Plus-Tagung in Garmisch-Partenkirchen teilgenommen, die Haus & Grund Deutschland veranstaltete. Die Beratungen werden von den Mitglieder weiterhin sehr gut in Anspruch genommen und umfassen alle Themen, die Vermieter berühren, etwa Kündigungen, Mieterhöhungen, aber auch Zahlungsverzug oder andere Probleme mit Mietern.

Der Kassenbericht, den Matthias Eckart. Kassier des Vereins, hielt, war wie gewohnt positiv, was der Kassenprüfungsbericht bestätigte. So erteilte die Versammlung selbstverständlich die Entlastung.

Walter Maier, Direktionsbeauftragter der Hausbesitzer-Versicherung, München, berichtete über Neues aus der Gebäudeversicherung. Die Mitglieder sollten ihre Verträge prüfen, inwieweit sie an neue Regelwerke angepasst werden müssten, damit der Versicherungsschutz auch vollständig ist.

Susanne Fischer, Syndikusanwältin von Haus & Grund Bayern, stellte die CO2-Abgabe vor. Sie muss zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden, und zwar im Wesentlichen nach der Menge des CO2-Ausstoßes der Immobilie. Wollen Vermieter das nach den gesetzlichen Vorgaben selbst berechnen, ist dies durchaus kompliziert. Wird die Heizkostenabrechnung jedoch über ein Abrechnungsunternehmen erstellt, übernimmt dieses auch die CO2-Aufteilung. Und zudem befindet sich auf der Homepage des Landesverbandes ein CO2-Rechner, der vom Wirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt wurde. Damit kann jeder Eigentümer leicht die Anteile für seine Mieter und für ihn selbst berechnen.

Im Mittelpunkt des Vortrags von Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, stand die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes – das sogenannte Heizungsgesetz –. Wird der Einbau einer neuen Heizung notwendig, können die Eigentümer bis zum Inkrafttreten der Kommunalen Wärmeplanung noch jede Heizung einbauen, sofern sie ab 2028 in der Lage ist, schrittweise immer größere Anteile regenerativer Energien zu nutzen. Sobald die Kommunale Wärmeplanung in Kraft ist, müssen neue Heizungen i.d.R. mit 65 % alternativer Energien arbeiten. Ab 2045 dürfen keine fossilen Energieträger mehr eingesetzt werden. Wenn auch kein „Aktionismus“ notwendig ist, sollten Eigentümer prüfen, inwieweit sie künftig in ihren Immobilien mit alternativen Energien arbeiten können. Dazu können Gespräche mit dem Heizungs- und Sanitärbetrieb des Vertrauens beitragen, sinnvoll ist es aber in jedem Fall, einen Sanierungsfahrplan von einem unabhängigen Energieberater erstellen zu lassen.

Nach diesem umfangreichen Programm freute sich Gerhard Alger, dass die Versammlung wieder interessante Themen für seine Mitglieder bereit hielt und schloss die erfolgreiche Versammlung.

Referent/in

Dr. Ulrike Kirchhoff

Veranstaltungsort

Hotel-Gasthof, Bayerischer Hof in Lindenberg
Hauptstr. 82
88161 Lindenberg

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