Direkt zum Inhalt

Änderung Bundeskleingartengesetz

Februar 2024

Ein Änderungsentwurf zum Bundeskleingartengesetz (BKleingG) wurde vom Bundesrat vorgelegt, um das Aufstellen von Photovoltaikanlagen zu gestatten. In Zukunft soll es unbeachtlich sein, ob eine Anlage zur Erzeugung von 800 Watt Strom auf einer Gartenlaube oder einem Wohnhaus aufgestellt wird.

Das Bundeskleingartengesetz trifft aktuell keine Regelungen über die Nutzung von Solaranlagen. Kommt es zu keiner Änderung, wird eine unerwünschten Entwicklung befürchtet - von der Gartenlaube zur Wohnnutzung. Durch den Entwurf erhalten Pächter von Kleingärten weiterhin den Schutz des BKleingG und müssen keine Begrenzung des Pachtzinses oder das Entfallen des Kündigungsschutzes befürchten.

Gartenlauben sollen nach ihrer Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauerhaften Wohngebrauch genutzt werden. Das Kleingartengesetz versucht dies gerade zu verhindern und dennoch soll die Möglichkeit geschaffen werden, Photovoltaikanlagen anbringen zu können.