Satzung
Verein Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Zeulenroda und Umgebung
Satzung
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
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Der Verein Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Zeulenroda und Umgebung, Kurzbezeichnung Haus und Grund, ist die Vereinigung der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Zeulenrodas und Umgebung. Er ist im Vereinsregister eingetragen.
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Der Ortsverein ist Mitglied des Landes- und Zentralverbandes der Haus-, Wohnungs- und Grund- eigentümer.
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Sitz und Erfüllungsort des Ortsvereins ist Zeulenroda.
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Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Aufgaben
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Der Verein bezweckt unter Ausschluß von Erwerbszwecken, die Belange des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Zeulenroda und Umgebung wahrzunehmen.
Dem Verein obliegt es, die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Legislative und Exekutive, den politischen Parteien und Medien zu vertreten. -
Zur Erledigung dieser Aufgaben soll er insbesondere den örtlichen Zusammenschluß der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer betreiben und Einrichtungen unterhalten, die der Beratung und Unterstützung der Mitglieder dienen.
§ 3 Mitgliedschaft
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Mitglied des Vereins kann jeder Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer werden, der diese Satzung anerkennt und sich zur Zahlung des Beitrages verpflichtet.
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Darüber hinaus können auch andere Vereinigungen von wohnungswirtschaftlicher Bedeutung als Mitglieder aufgenommen werden.
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Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt aufgrund eines schriftlichen Antrags. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Im Fall der Ablehnung des Antrags brauchen Gründe nicht angegeben zu werden.
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Die Mitgliedschaft endet:
a) durch Kündigung der Mitgliedschaft bei vierteljähriger Kündigungsfrist zum Ende eines Geschäftsjahres.
b) durch Ausschluß.
Der Ausschluß eines Mitglieds kann per sofort oder zum Jahresende erfolgen: 1. bei Schädigung des Ansehens des Vereins und/oder seiner Mitglieder.
2. bei erheblichen Verstößen gegen die Satzung.
3. bei Rückstand des Jahresbeitrages nach 2-facher Mahnung.
4. aus einem sonstigen wichtigen Grund. -
Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche.
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§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
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Bei Vorlage des Mitgliederausweises sind die Mitglieder berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen. Sie erhalten im Turnus von 2 Jahren im Rahmen einer Mitgliederversammlung Rechenschaft über die vergangenen 2 Geschäftsjahre.
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Die Mitglieder sind angehalten, den Verein bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen.
§ 5 Beiträge
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Der Verein erhebt Beiträge, deren Höhe die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festsetzt. Darin enthalten ist der Beitrag für die Mitgliedschaft beim Zentral- und Landesverband und für den Bezug der Verbandszeitung.
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Bemessungsgrundlage sind die Ausgaben des Vereins, die Beiträge zum Landes- und Zentralverband sowie die Verbandszeitung.
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Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintrittsmonat und ist dann anteilig für das laufende Jahr zu entrichten, ansonsten ist ein einmaliger Jahresbeitrag bis zum 01. Januar des jeweiligen Jahres zu leisten.
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Einmalig ist eine Aufnahmegebühr zu bezahlen.
Organe des Vereins sind:
1. 2.
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die Mitgliederversammlung
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der Vorstand.
§ 7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung dient der Unterrichtung, Unterstützung und der Aussprache seiner Mitglieder sowie der Beschlußfassung über die Tätigkeit des Ortsvereins.
Mindestens alle 4 Jahre hat eine Wahlversammlung stattzufinden. Ihr obliegt unter anderem: a) die Genehmigung des Geschäfts-, Kassen- und Prüfungsberichts
b) die Entlastung des Vorstands
c) die Wahl des Vereinsvorstands und der Rechnungsprüfer
d) die Festsetzung der Mitgliederbeiträge e) die Behandlung vorliegender Anträge
f) Satzungsänderungen
Ort, Zeit und Tagesordnung der Mitgliederversammlung setzt der Vorstandsvorsitzende fest. Die Einberufung erfolgt mindestens drei Wochen vorher durch den Vorsitzenden oder den stv. Vorsitzenden auf dem Wege einer schriftlichen Einladung an alle Mitglieder.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einer Niederschrift festzuhalten, die vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
3.
4.
§ 6 Organe
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Anträge zur Mitgliederversammlung sind nebst Begründung spätestens zehn Tage vor der Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden schriftlich einzureichen.
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Jedes ordentliche Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme.
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Jedes Mitglied kann seine Stimme durch Vollmacht übertragen.
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Abstimmungen erfolgen offen nach der Stimmenzahl der anwesenden Mitglieder. Einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstand.
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Wahlen erfolgen durch Abstimmung entsprechend Absatz 8. Über die Funktion der Vorstandsmitglieder entscheidet der Vorstand.
§ 8 Vorstand
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Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den Stellvertretern, dem Kassenwart und weiteren Mitgliedern.
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Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 4 Jahre. Sie endet mit der Mitgliederversammlung im 4. Jahr. Wiederwahl ist möglich.
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Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins, die Regelung seiner Geschäftsführung, die Verwaltung der Beiträge und insbesondere die Ausführung der von der Mitgliederversammlung gefaßten Beschlüsse.
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Der Vorstand tritt monatlich zusammen und organisiert bei Bedarf Mitgliederversammlungen. Über die durchgeführten Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen sind unterzeichnete Protokolle anzufertigen.
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Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.
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Der Vorstand kann für bestimmte Sachgebiete des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums Fachausschüsse einsetzen, die beratende Tätigkeiten ausüben. Die Fachausschußmitglieder werden vom Vorstand bestellt und ihre Vorsitzenden zu den Vorstandssitzungen eingeladen.
§ 9 Vergütungen
Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und beziehen keine Vergütungen. Die Vorstandsmitglieder können aber die mit der Erfüllung ihrer Aufgaben entstehenden Auslagen erstattet erhalten.
§ 10 Satzungsänderungen
Änderungen dieser Satzung bedürfen einer einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung. Ein Beschluß ist nur möglich, wenn in der Einladung zur Mitgliederversammlung die vorgesehenen Änderungen bekanntgegeben werden.
Zeulenroda, den 16.06.2014
H-Thoma Vorstandsvorsitzender
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