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Zahl des Monats

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100

Mai 2023

Lange wurde darüber diskutiert, nunmehr gibt es konkrete Informationen zu Härtefallzahlungen für nicht leitungsgebundene Brennstoffe aufgrund der gestiegenen Energiepreise im vergangenen Jahr. Ab 15. Mai 2023 können die Anträge online über eine Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gestellt werden. Antragsberechtigt sind dabei private Haushalte, die zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 Brennstoffe wie Heizöl, Gas oder Holz erhalten haben. Allerdings gilt dabei eine Bagatellgrenze von 100 Euro. Weitere Informationen finden Sie in unserem Thema des Monats.