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Vermieterseminar

Uhr bis Uhr

Die Bewirtschaftung von Immobilieneigentum wird auf Grund ständig wachsender Reglementierung im Miet- und Wohnungsrecht immer komplexer.

Unser Vermieterseminar ist eine praxisnahe Einführung in das Mietrecht. Dieses Seminar richtet sich in erster Linie an unsere privaten Vermieter, aber auch an die Mitarbeiter von betreuenden Immobilienverwaltungen.
Es werden Fachkenntnisse vermittelt, die Schwierigkeiten im Vorwege vermeiden sollen.
Teilnehmer an vorherigen Seminaren können Ihre Kenntnisse auffrischen.

Tagungsbedingungen und Tagungsablauf

 

Tagungstermin:

Sonnabend, der 07. November 2026 von 8:30 – ca. 17:30 Uhr

Tagungsort:

Hotel Am Schloss Ahrensburg, Am alten Markt 17, 22926 Ahrensburg,

Tel: 04102 / 8055 

Tagungsablauf:

8:30 – 8:45 Uhr

Begrüßung durch die Geschäftsführung

 

8:45 – 11:00 Uhr

Verbandsdirektor Rechtsanwalt Hans-Henning Kujath

  • Abschluss eines Mietvertrages / Mieterauswahl

  • Betriebskostenabrechnung mit praktischem Beispiel

 

11:00 – 11:15 Uhr

Kaffeepause

 

11:15 – 13:00 Uhr

Verbandsdirektor Rechtsanwalt Hans-Henning Kujath

  • Mängel und Mietminderung

  • Schönheitsreparaturen

  • Mieterhöhungen, Indexmiete oder Staffelmiete

 

13:00 – 14:00 Uhr

Mittagessen

 

14:00 – 15:15 Uhr

Steuerberater Herr Jürs SHBB

  • allgemeines zum Steuerrecht

 

15:15 – 15:45 Uhr

Kaffeepause

 

15:45 – 17:30 Uhr

Rechtsanwälte Achim Greiner und Christina Hein

  • Räumungsprozess

  • Kündigung von Mietverträgen

  • Schadensersatz bei Mietende

Tagungsgebühr:

Für Mitglieder

Für Nichtmitglieder

Euro 180,00 (inkl. MwSt.)

Euro 220,00 (inkl. MwSt.)

 

Die Tagungsgebühr umfasst die Seminarunterlagen zum Download (PDF) (alternativ berechnen wir für einen Ordner zusätzliche Euro 30,00 (incl. MwSt.), die Tagungsgetränke, das Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen.

 

Stornierung: Tritt ein Teilnehmer nach Anmeldung und Zahlung der Tagungsgebühr von der Anmeldung bis zum 01. Oktober 2026 zurück, erhält er unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 30 Euro die Tagungsgebühr erstattet. Erfolgt der Rücktritt später, wird die Tagungsgebühr nicht erstattet. Er kann einen Ersatzteilnehmer benennen.

 

Hier geht`s zur Anmeldung

 

 

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