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Beitragssatzung

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Festsetzung des Jahresmitgliedsbeitrages (Beitragssatzung)

1. Für ab In­kraft­tre­ten die­ser Re­ge­lung fäl­lig wer­den­de Mit­glieds­bei­trä­ge gel­ten die nach­fol­gen­den Dif­fe­ren­zie­run­gen. Grund­la­ge für die Ver­an­la­gung bil­den die Ei­gen­tums- und Nut­zungs­ver­hält­nis­se so­wie ggf. die Un­ter­neh­mens­rechts­form.

Der Jah­res­bei­trag ist im­mer am 28. Fe­bru­ar für das lau­fen­de Ge­schäfts­jahr (=Ka­len­der­jahr) fäl­lig und un­ab­hän­gig vom Bei­tritts­da­tum zu ent­rich­ten. Liegt das Bei­tritts­da­tum nach dem 30. Juni, so re­du­ziert sich der Mit­glieds­bei­trag für das Bei­tritts­jahr um 50 %.

Es er­folgt fol­gen­de Dif­fe­ren­zie­rung:

Beitrags-
gruppe

Anzahl der Einheiten

Jährlicher Beitrag

I

Selbst­ge­nutz­tes Ein­fa­mi­li­en­haus, selbst­ge­nutz­te Ei­gen­tums­woh­nung,
un­be­bau­te Grund­stü­cke, Er­werbs­in­ter­es­sen­ten

EUR 50,00

II

1 – 3 ver­mie­te­te Wohn­raum- und/​oder Ge­wer­be­ein­hei­ten,
1 selbst­ge­nutz­te Ge­wer­be­ein­heit

EUR 80,00

III

4 – 6 ver­mie­te­te Wohn­raum- und/​oder Ge­wer­be­ein­hei­ten

EUR 120,00

IV

7 – 12 ver­mie­te­te Wohn­raum- und/​oder Ge­wer­be­ein­hei­ten

EUR 160,00

V

mehr als 12 ver­mie­te­te Wohn­raum- oder Ge­wer­be­ein­hei­ten

EUR 200,00

VI

Mit­glied ist ge­werb­li­cher Ver­wal­ter, Mak­ler o.ä.

EUR 200,00

Erläuterungen:

Die Gruppe I betrifft die Mitglieder, die ausschließlich selbstgenutztes Wohneigentum besitzen.
Es wird jeweils nur die höchste zutreffende Beitragsgruppe berechnet.
Sollte das Mitglied z.B. ein selbstgenutztes Einfamilienhaus besitzen (Beitragsgruppe I) und zusätzlich zwei vermietete Wohnungen (Beitragsgruppe II), beträgt der Beitrag EUR 80,00 jährlich. Das selbstgenutzte Einfamilienhaus ist dann in dem höheren Beitrag enthalten.

2. Bei Ein­tritt in den Ver­ein wird eine ein­ma­li­ge Auf­nah­me­ge­bühr in Höhe von EUR 30,00 er­ho­ben.

3. Für Mit­glie­der, die bei un­ver­än­der­ter Ei­gen­tums­si­tua­ti­on bei In­kraft­tre­ten die­ser Bei­trags­sat­zung ei­nen ge­rin­ge­ren Be­trag nach der bis­her gel­ten­den Fest­set­zung der Jah­res­mit­glieds­bei­trä­ge ge­zahlt ha­ben, gel­ten die bis­he­ri­gen Re­ge­lun­gen ge­mäß Fest­set­zung vom 07.04.2011 (Be­stands­schutz).
Eine Be­rech­nung nach der vor­ste­hen­den Sat­zung er­folgt erst mit Ver­än­de­rung der Ei­gen­tums­ver­hält­nis­se.

4. Die Mit­glie­der sind ver­pflich­tet, Ver­än­de­run­gen der Ei­gen­tums­ver­hält­nis­se dem Ver­ein un­ver­züg­lich an­zu­zei­gen.

5. In be­grün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len ist der Vor­stand be­rech­tigt, Son­der­ver­ein­ba­run­gen zu tref­fen.

Die vor­ste­hen­de Fest­set­zung des Jah­res­mit­glieds­bei­tra­ges wur­de durch die Mit­glie­der auf der Mit­glie­der­voll­ver­samm­lung am 26.04.2018 be­schlos­sen und tritt am Tag nach der Be­schluss­fas­sung in Kraft.

Schwe­rin, 26.04.2018

Haus & Grund Schwerin

Ge­schäfts­stel­le:
Hein­rich-Mann-Str. 11/​13
19053 Schwe­rin
im 1. Ober­ge­schoss

Te­le­fon: 0385 / ​5777410
Fax: 0385 / ​5777411
E-Mail: schwe­rin@haus-und-grund-mv.de

Be­ra­tungs­zei­ten:
Mon­tag 17.00 - 18.30 Uhr
Mitt­woch 15.30 - 17.00 Uhr

 

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