Direkt zum Inhalt
Praxistipp

Erneuerbare Energien schlagen Baumschutz nicht automatisch

Der Ausbau erneuerbarer Energien genießt ein hohes öffentliches Interesse. Er setzt sich jedoch nicht automatisch gegen den gesetzlichen Baumschutz durch. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 14. Oktober 2026 (Az. 11 B 1/25) klargestellt.

Für die Praxis bedeutet das: Auch bei Vorhaben der Energiewende müssen die Belange des Baumschutzes berücksichtigt werden. Ob ein Eingriff zulässig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls und den geltenden gesetzlichen Vorgaben ab.

Fazit: Klimaschutz ist kein Freibrief für die Beseitigung geschützter Bäume.

Verwandte Blogartikel

Urteil
Praxistipp

Der Blogbeitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit der Vermieter den Anbau und Konsum von Cannabis in der vermieteten Wohnung dulden muss.

Klimaschutz
Praxistipp

Als Landesverband dieser Region fühlen wir uns verpflichtet, etwas zurückzugeben und unseren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Daher achten wir

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Praxistipp

Hier ein Überblick über häufig von uns beantwortete Praxisfragen im Zusammenhang mit der Grundsteuer.

Energiepreis
Praxistipp

In Zeiten von hohen Energiekosten und wachsendem Bewusstsein für nachhaltige Energienutzung suchen Verbraucher immer stärker nach effizienten und