Direkt zum Inhalt
|
Rechtstipp

BFH stärkt Familien bei Grundstücksverkäufen: Zinslose Ratenzahlung bleibt grundsätzlich steuerfrei

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24. März 2026, veröffentlicht am 11. Juni 2026, eine wichtige Entscheidung für Familien getroffen: Wird ein Grundstück innerhalb der Familie gegen zinslose Kaufpreisraten verkauft, führt dies grundsätzlich weder zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften noch zu einer Schenkungsteuer.

Der Fall: Grundstücksverkauf von Eltern an die Tochter

Im entschiedenen Fall verkauften Eltern ihrer Tochter ein Grundstück. Der Kaufpreis sollte nicht sofort, sondern in mehreren Raten gezahlt werden. Für die eingeräumte Ratenzahlung verlangten die Eltern keine Zinsen.

Das Finanzamt sah darin jedoch einen steuerlichen Vorteil und errechnete fiktive Zinsanteile aus den Kaufpreisraten. Diese behandelte es bei den Eltern als steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Der BFH widersprach dieser Auffassung deutlich.

Keine steuerpflichtigen Kapitaleinkünfte

Nach Auffassung des Gerichts liegen keine steuerpflichtigen Zinserträge vor, wenn die Vertragsparteien ausdrücklich vereinbaren, dass sämtliche Raten ausschließlich der Kaufpreiszahlung dienen und die Stundung zinslos erfolgt.

Die Richter stellten klar, dass die Eltern ihrer Tochter keine verzinsliche Forderung eingeräumt hatten, auf deren Zinsen sie später verzichtet hätten. Vielmehr bestand von Anfang an Einigkeit darüber, dass die Raten vollständig auf den Kaufpreis angerechnet werden.

Folglich erzielten die Eltern weder steuerpflichtige Kapitalerträge noch einen steuerpflichtigen Rückzahlungsgewinn.

Keine Schenkungsteuer durch den Zinsverzicht

Auch schenkungsteuerlich schafft das Urteil Klarheit: Die zinslose Stundung des Kaufpreises stellt regelmäßig keine eigenständige Schenkung dar.

Im vorliegenden Fall erfolgte die Übertragung des Grundstücks vollständig entgeltlich. Es fehlte sowohl an einer schenkungsteuerlich relevanten Vermögensverschiebung als auch an einer Schenkungsabsicht.

Damit bleibt auch der Vorteil der Tochter aus der zinslosen Ratenzahlung schenkungsteuerfrei.

BFH rückt von früherer Rechtsprechung ab

Besonders bemerkenswert ist, dass der BFH ausdrücklich von seiner bisherigen Rechtsprechung abrückt.

Im Jahr 2011 hatte das Gericht die Möglichkeit einer schenkungsteuerpflichtigen Zuwendung durch einen Zinsvorteil bei einer zinslosen Stundung noch nicht ausgeschlossen. Von dieser Auffassung distanzieren sich die Richter nun.

Nach der aktuellen Entscheidung kann in der bloßen zinslosen Stundung einer Forderung grundsätzlich keine freigebige Zuwendung mehr gesehen werden.

Auch eine steuerpflichtige Behandlung der Kaufpreisraten als Leibrente lehnte der BFH ab. Die Eltern hatten das Grundstück gegen Kaufpreisraten verkauft und gerade kein Leibrentenrecht vereinbart.

Was bedeutet das für die Praxis?

Der BFH hält zwar weiterhin daran fest, dass langfristige Kaufpreisstundungen grundsätzlich in einen Barwert- und einen Zinsanteil aufgeteilt werden können.

Für Verträge zwischen nahestehenden Personen gilt jedoch etwas anderes, wenn ausdrücklich eine unverzinsliche Ratenzahlung vereinbart wird, die ausschließlich der Finanzierung des Kaufpreises dient.

Das Urteil eröffnet Familien damit zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensübertragung.

Wichtig: Im entschiedenen Fall war die zehnjährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen. Daher lag kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft mehr vor.

Offen bleibt, wie der BFH entscheiden würde, wenn die Spekulationsfrist noch läuft und der Grundstücksverkauf grundsätzlich steuerpflichtig wäre. Hier besteht weiterhin Rechtsunsicherheit.

Fazit

Das Urteil stärkt Grundstücksverkäufe innerhalb der Familie erheblich.

Eine ausdrücklich vereinbarte zinslose Ratenzahlung führt nach Auffassung des BFH weder zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften beim Verkäufer noch zu einer Schenkungsteuer beim Erwerber.

Gleichzeitig verabschiedet sich das Gericht von seiner früheren Auffassung, wonach allein die zinslose Stundung einer Forderung eine steuerpflichtige Schenkung darstellen könne.

Für die Praxis bedeutet dies mehr Rechtssicherheit bei der familieninternen Vermögensnachfolge – jedenfalls dann, wenn die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.

Verwandte Blogartikel

Sparen
Rechtstipp

„Heizungsgesetz“, Dämmvorschriften und notwendige Energieeinsparung machen es notwendig, dass sich Vermieter mit der Materie der

Förder-und Finanzierungsmöglichkeit Hauskauf
Rechtstipp

Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt anders als deren erstmaliger Einbau nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keine

Rechtsberatung Hauskauf
Rechtstipp

Bei einem Wasserschaden durch eine mangelhafte Wasserleitung ist der Mieter regelmäßig berechtigt, die Miete zu mindern, wenn die

KOSTENLOSE RECHTSBERATUNG IMMOBILIEN
Rechtstipp

Funktioniert etwas bei der Nutzung eines Mietobjektes nicht so, wie die Mieterseite es sich vorstellt, kommen Mieter häufig auf die Idee, die Miete zu

Immobilienberatung Kiel
Rechtstipp

Darf der Mieter ein abgemeldetes Auto auf einem Stellplatz des Mietobjektes parken?
Als Vermieter muss man es nicht dulden, wenn ein Mieter sein

Vermieter Paragraph.jpg
Rechtstipp

§ 548 Abs. 1 BGB besagt: Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die

Straßenausbau SH
Rechtstipp

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bedarf es für eine bauliche Veränderung eines Beschlusses der Eigentümer. Wer ohne eine solche einfach

Prüfung von Bau- und Kaufverträgen
Rechtstipp

Dieser Blog—Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, was Eigentümer*innen von Baudenkmälern beachten müssen, wenn sie erneuerbare Energien, wie z. B

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

Eichfristen müssen im Auge behalten werden: Zur Erfassung verbrauchsrelevanter Werte im Rahmen eines Mietverhältnisses sollte immer darauf geachtet

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Rechtstipp

Keine Seltenheit in der Rechtsberatung: bei einem Mietvertrag finden sich mehrere Personen auf der Mieterseite. Doch das Leben bringt oftmals

Hausgeld
Rechtstipp

Mietvertrag ohne Vorauszahlungen: wer zahlt die Betriebskosten? In der Rechtsberatung schildern Mitglieder uns manchmal einen Fall, bei dem im

Geschäftsstellenbanner
Rechtstipp

Die letzte Eigentümerversammlung liegt schon einige Wochen oder Monate zurück und bis heute haben Sie noch kein Protokoll der Versammlung von der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

In der Rechtsberatung gibt es gerade im Bereich von nachbarrechtlichen oder baurechtlichen Themenkomplexen Immer wieder Sachverhalte, bei denen es auf

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 20.07.2022 (Az. VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und VIII ZR 361/21) festgehalten, dass an die formellen

Beratung Immobilie
Rechtstipp

Die Situation ist vielen bekannt: Ein Handwerker führt Arbeiten durch, es treten in der Folgezeit Probleme auf und der Kontakt zwischen Auftraggeber