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CO2-Preis: Zehn-Stufen-Modell für die Aufteilung rückt näher

Das Bundeswirtschaftsministerium hat gemeinsam mit dem Bundesbauministerium den anderen Ministerien einen Gesetzesentwurf zur künftigen Aufteilung des CO2-Preises vorgelegt. Wie in dem bereits bekannt gewordenen Eckpunktepapier sieht der Gesetzesentwurf eine Aufteilung des CO2-Preises ab 2023 nach einem Zehn-Stufen-Modell vor.

Das Modell orientiert sich dabei an dem Kohlendioxid-Ausstoß pro Quadratmeter. Liegt dieser sehr hoch, trägt der Vermieter 90 Prozent des CO2-Preises. Bei einem sehr geringen Ausstoß trägt der Mieter den CO2-Preis vollständig selbst. Im Gewerberaummietrecht ist eine hälftige Teilung vorgesehen. Dieses Modell soll die Mieter zum Energiesparen anregen. Die Vermieter sollen hierdurch zu energetischen Sanierungen ermutigt werden. Das Bundeskabinett muss den Gesetzesentwurf nunmehr beschließen. Danach wird er im Bundesrat beraten.

10.06.2022