Praxistipp
Erneuerbare Energien schlagen Baumschutz nicht automatisch
Der Ausbau erneuerbarer Energien genießt ein hohes öffentliches Interesse. Er setzt sich jedoch nicht automatisch gegen den gesetzlichen Baumschutz durch. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 14. Oktober 2026 (Az. 11 B 1/25) klargestellt.
Für die Praxis bedeutet das: Auch bei Vorhaben der Energiewende müssen die Belange des Baumschutzes berücksichtigt werden. Ob ein Eingriff zulässig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls und den geltenden gesetzlichen Vorgaben ab.
Fazit: Klimaschutz ist kein Freibrief für die Beseitigung geschützter Bäume.