Direkt zum Inhalt
|
Rechtstipp

BGH: Kündigungssperre schlägt Eigenbedarf

Der BGH hat mit Urteil vom 21.01.2026 (Az. VIII ZR 247/24) entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung trotz tatsächlichen Bedarfs unwirksam sein kann.

Eine Familie hatte ein vermietetes Mehrfamilienhaus in Wohnungseigentum aufgeteilt und die Wohnungen auf eine Familien-GbR übertragen. Als die Tochter Wohnraum benötigte, kündigte die GbR einem Mieter wegen Eigenbedarfs. Der BGH erkannte den Eigenbedarf an, ließ die Kündigung aber an der zehnjährigen Kündigungssperre des § 577a BGB scheitern.

Entscheidend war, dass nach der Umwandlung erstmals Wohnungseigentum auf einen neuen Rechtsträger übertragen wurde. Auch eine reine Familien-GbR kann die gesetzliche Sperrfrist nicht umgehen.

Verwandte Blogartikel

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

In der Rechtsberatung gibt es gerade im Bereich von nachbarrechtlichen oder baurechtlichen Themenkomplexen Immer wieder Sachverhalte, bei denen es auf

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 20.07.2022 (Az. VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und VIII ZR 361/21) festgehalten, dass an die formellen

Beratung Immobilie
Rechtstipp

Die Situation ist vielen bekannt: Ein Handwerker führt Arbeiten durch, es treten in der Folgezeit Probleme auf und der Kontakt zwischen Auftraggeber