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Rechtstipp

Vom GEG (Gebäudeenergiegesetz) zum GMG (Gebäudemodernisierungsgesetz)

Die Koalition von CDU/CSU und SPD hat am 24.02.2026 in einem Eckpunktepapier beschlossen, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), mit dem das umstrittene GEG ersetzt werden soll. 

Aktueller Sachstand (April 2026)

Noch gilt das GEG, in dem seit 2020 verschiedene Vorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden gebündelt wurden. Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist, den Energiebedarf von Gebäuden deutlich zu senken und gleichzeitig den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern, besonders durch die Änderung von Heizsystemen.

Seit dem 01.01.2024 gilt grundsätzlich, neue Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei Neubauten in Neubaugebieten gilt es mit sofortiger Wirkung und bei Bestandsgebäuden mit gestaffelten Übergangsfristen. Die Ausgestaltung ist Technologieoffen (z.B. Wärmepumpen, Biomasse, Fernwärme oder Hybridlösungen). Zentraler Anknüpfungspunkt ist die kommunale Werbeplanung. Bestehende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden. Bei defekten Heizungen sind befristete Übergangslösungen möglich (§71i GEG), es gibt Ausnahmen in Fällen von Unzumutbarkeit oder besonderen Härtefällen. Staatliche Zuschüsse sind vorgesehen.

Kritikpunkte: Komplexität des Gesetzes, hohe Kostenbelastung, Abhängigkeit von der kommunalen Planung und Austauschpflichten für alte Geräte

Geplante Neuerungen durch das GMG

Das GMG verfolgt als politisches Ziel die Abkehr von starren Technologie- und Nutzungs-pflichten für Eigentümer. Im Vordergrund steht insbesondere die CO2 -Reduktion anstatt konkreter Heiztechniken.

Die Vorgabe der Verwendung von 65% erneuerbaren Energien soll abgeschafft bzw. erheblich gelockert werden. Neue Gas- und Ölheizungen sollen weiterhin erlaubt sein. Es soll für diese Geräte eine „Grüngas-/Bioquote“ eingeführt werden, mit der ab 2029 mindestens 10% klimafreundliche Brennstoffe zu nutzen sind, wobei der Anteil im Laufe der nächsten Jahre steigen soll. Weniger staatliche Vorgaben und Detailregeln, eine größere Wahlfreiheit bei den Heizsystemen sind geplant. Die Verfahren bei der kommunalen Wärmeplanung und einzelneBeratungspflichten sollen vereinfacht werden. Insgesamt ist ein Bürokratieabbau geplant. Staatliche Förderprogramme sind weiterhin geplant.

Fazit

Die finale Fassung des GMG steht noch nicht fest, Einzelheiten sind noch offen. Es soll zum 01.07.2026 in Kraft treten und mehr Flexibilität für Eigentümer und weniger Zwang zu erneuerbaren Heizungen vorsehen. Zudem sind stärkere Anreize statt Verbote geplant.

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