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Wasserzähler in Bayern

Was gilt? 

Wasser sparen und Kosten gerecht verteilen – das wünschen sich viele Eigentümer und Mieter. Doch wie sieht die rechtliche Lage rund um Warmwasserzähler in Bayern aus? Warmwasserzähler sind gemäß Heizkostenverordnung für eine verbrauchsabhängige Abrechnung verpflichtend, erklärt Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Dagegen besteht in Bayern – anders als in den meisten anderen Bundesländern – keine gesetzliche Pflicht, Kaltwasserzähler in Bestandsgebäuden nachzurüsten. Fehlen Kaltwasserzähler, erfolgt die Abrechnung aber pauschal über die Wohnfläche, was ungenaue Ergebnisse hervorrufen kann. Eine freiwillige Nachrüstung von Kaltwasserzählern schafft Transparenz und spart Kosten.

Wasserzähler

In jedem Fall müssen Wasserzähler nach der aktuellen Mess- und Eichverordnung alle 6 Jahre geprüft und bei Bedarf ausgetauscht werden. Nur geeichte Zähler sind als Basis für die Betriebskostenabrechnung zulässig. Werden Zähler zu spät gewechselt oder sind fehlerhaft, kann die Abrechnung ungültig werden, betont Kirchhoff.