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Wer haftet für Sturmschäden?

Jüngst fegten heftige Herbststürme durch ganz Deutschland und richteten zum Teil erhebliche Schäden an. Hiervon betroffen sind insbesondere auch Grundstückseigentümer. Was, wenn der auf dem Grundstück befindliche Baum umstürzt oder Dachziegeln des Gebäudes durch die Luft fliegen und so Schäden verursacht werden? Wer haftet in solchen Fällen?

Grundsätzlich haftet der Grundstückseigentümer für von seinem Grundstück ausgehende Schäden. Ihm obliegt eine sogenannte Verkehrssicherungs- sowie Kontrollpflicht. Das heißt, der Grundstückseigentümer muss das Grundstück dahingehend überprüfen, ob es in einem ordnungsgemäßen Zustand ist und von ihm keine Gefahren ausgehen. Stürzt beispielsweise bei einem ungewöhnlich starken Sturm ein Baum des Grundstückseigentümers und verursacht dadurch Schäden bei Dritten, so haftet der Grundstückeigentümer nicht, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist und es sich um einen Baum handelt, der üblichen Stürmen standhält. Kommt er seiner Pflicht hingegen nicht nach und werden beispielsweise durch herabfallender Dachziegel Schäden bei Dritten verursacht, so macht sich der Eigentümer grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Grundstückseigentümer sollten daher unbedingt darauf achten, dass Sturmschäden, gleich welcher Art, von der Versicherung gedeckt sind – denn von einem Sturm wird jeder irgendwann einmal überrascht.

 

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