E-Bike-Nutzung in Wohnungseigentümergemeinschaft

E-Bikes erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, da sie eine ideale Kombination aus Bewegung und moderner Technik bieten. "Sollten Eigentümer oder Mieter beabsichtigen, sich ein E-Bike anzuschaffen, gibt es jedoch einiges zu beachten – insbesondere dann, wenn man in einer Wohnungseigentümergemeinschaft lebt" erklärt Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern.
Beim Laden eines E-Bike-Akkus in der Wohnung ist es wichtig, auf einige Sicherheitsaspekte zu achten. Verwendet werden sollten nur Original-Ladegeräte und es sollte sichergestellt werden, dass der Akku auf eine nicht brennbare Unterlage gelegt wird, um Überhitzung und Brände zu vermeiden. Wird das Rad in einem gemeinschaftlich genutzten Raum geladen, muss sichergestellt werden, dass die Kosten entsprechend abrechenbar sind. Hierfür kann eine separate Stromversorgung erforderlich sein, die eine korrekte Zuordnung und Abrechnung des Stromverbrauchs ermöglicht. Bei einem Brand, der durch einen sich entzündenden Akku verursacht wird, haftet der Halter des E-Bikes in der Regel für entstandene Schäden. Angesichts dieser potenziellen Risiken rät Dr. Kirchhoff, dringend den Abschluss einer adäquaten Haftpflichtversicherung, um sich vor möglichen Schadensersatzforderungen zu schützen.