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Streichung der EEG-Umlage: Bundesregierung legt Gesetzesentwurf vor

Bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde festgehalten, dass die EEG-Umlage entfallen soll. Aufgrund der steigenden Energiepreise soll der Zeitpunkt hierfür nun vorgezogen werden. Die Ampel-Koalition hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, nachdem die EEG-Umlage bereits zum 01.07.2022, befristet bis 31.12.2022, auf null abgesenkt wird. Hintergrund sind laut Gesetzesbegründung die zuletzt stark angestiegenen Energiepreise, die auch bei Letztverbrauchern zu Kostensteigerungen bei Strom geführt haben. Die Herabsenkung der EEG-Umlage auf null sei der erste Schritt, „zur vollständigen Finanzierung der Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über den Energie- und Klimafonds.“ Der zweite Schritt wird dann durch die EEG-Novelle vollzogen. Hierfür will die Bundesregierung noch im Frühjahr einen Gesetzesentwurf vorlegen.

Neben der Abschaffung der EEG-Novelle sichert der Gesetzesentwurf durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes, dass die Senkung auf null auch tatsächlich bei den Endverbrauchern ankommt. Die Stromlieferanten werden verpflichtet, die Strompreise entsprechend abzusenken.

Der Gesetzesentwurf wird nunmehr im Bundestag beraten.

 

28.03.2022